Bundesministerium für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort
Abteilung IV/A/1
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: gewerbe@bmdw.gv.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.476.463
WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer
Michael Tölle
DW 12311
DW 13102
DW 142311
DW 143102
08.02.2022
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der
Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für den Begutachtungsentwurf zur
Neuregelung des Zugangs zur Tätigkeit als Lebens- und SozialberaterIn (Lebens-und
Sozialberatungs-Verordnung).
Die BAK begrüßt grundsätzlich die Reglementierung des Gewerbes und entsprechende
Vorgaben betreffend grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie die Sicherstellung einer
qualitativen Ausbildung zum Schutze der DienstleistungsempfängerInnen. Zu diesem Entwurf
bestehen jedoch auch erhebliche Einwände (fehlende Einbindung der Ausbildungs-
anbieterInnen in den Verhandlungsprozess, Akademisierung der Ausbildung, hohe
Kostensteigerung für AusbildungsteilnehmerInnen). Es wird daher angeregt, den vorliegenden
Entwurf – unter Einbeziehung der langjährigen Erfahrung der aktuell in der Ausbildung
engagierten Institute (zB BFI Wien) – zu überarbeiten.
Zu den Bedenken im Konkreten:
Der vorliegende Entwurf über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe
der Lebens- und Sozialberatung führt zu einer „Akademisierung“ einer bisher
berufspraktischen Ausbildung mit einer nicht nachvollziehbaren signifikanten Verschiebung in
Richtung theoretischer Inhalte. Zudem ist eine Verdreifachung (!) der Ausbildungszeit
vorgesehen. Warum dies für die zukünftige Ausübung des Gewerbes erforderlich sein muss
wird nicht weiter begründet. Die exorbitante Erhöhung des Curriculums auf 180 ECTS-Punkte
entspricht nun dem Aufwand für ein Bachelorstudium.