Full text: Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung)

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung IV/A/1 Stubenring 1 1010 Wien E-Mail: gewerbe@bmdw.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020- 0.476.463 WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer Michael Tölle DW 12311 DW 13102 DW 142311 DW 143102 08.02.2022 Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für den Begutachtungsentwurf zur Neuregelung des Zugangs zur Tätigkeit als Lebens- und SozialberaterIn (Lebens-und Sozialberatungs-Verordnung). Die BAK begrüßt grundsätzlich die Reglementierung des Gewerbes und entsprechende Vorgaben betreffend grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie die Sicherstellung einer qualitativen Ausbildung zum Schutze der DienstleistungsempfängerInnen. Zu diesem Entwurf bestehen jedoch auch erhebliche Einwände (fehlende Einbindung der Ausbildungs- anbieterInnen in den Verhandlungsprozess, Akademisierung der Ausbildung, hohe Kostensteigerung für AusbildungsteilnehmerInnen). Es wird daher angeregt, den vorliegenden Entwurf – unter Einbeziehung der langjährigen Erfahrung der aktuell in der Ausbildung engagierten Institute (zB BFI Wien) – zu überarbeiten. Zu den Bedenken im Konkreten: Der vorliegende Entwurf über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung führt zu einer „Akademisierung“ einer bisher berufspraktischen Ausbildung mit einer nicht nachvollziehbaren signifikanten Verschiebung in Richtung theoretischer Inhalte. Zudem ist eine Verdreifachung (!) der Ausbildungszeit vorgesehen. Warum dies für die zukünftige Ausübung des Gewerbes erforderlich sein muss wird nicht weiter begründet. Die exorbitante Erhöhung des Curriculums auf 180 ECTS-Punkte entspricht nun dem Aufwand für ein Bachelorstudium.

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