Bundeministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
IV/ST2 (Rechtsbereich Straßenverkehr)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2022-
0.110.224
UV/GSt/PR/SP Stefanie Pressinger DW 12818 DW 142818 22.03.2022
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für
Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2022)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Mit dieser Verordnung soll in der Ferienzeit 2022 eine Entlastung der durch den starken
Urlauberreiseverkehr besonders betroffenen Verkehrsrouten erreicht werden. Zwischen
15.04.2022 und 27.08.2022 sowie am 03.10.2022 soll es Fahrverbote auf der A 12
Inntalautobahn und der A 13 Brenner Autobahn für den Schwerverkehr, also Lkw über 7,5 t
geben, um das Verkehrsaufkommen insgesamt zu verringern und die Verkehrssicherheit zu
erhöhen.
Das Wichtigste in Kürze:
? Die Fortführung des jahrelangen Lkw-Fahrverbots in Tirol an Samstagen, mit
starkem touristischen Reiseverkehr, auf der Inntal- und der Brenner Autobahn
wird grundsätzlich begrüßt.
? Die BAK wird nicht müde, die analoge Anwendung des vorliegenden
Fahrverbotskalenders 2022 zumindest auch auf die A 10 Tauernautobahn und die
parallel verlaufenden Bundestraßen zu fordern.
? Die Aufzählung der Fahrverbotstage ist mit jener in Italien erneut nicht optimal
abgestimmt.