Europäische Kommission
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B-1049 Brüssel
Belgien
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- SP-GSt Nikolai Soukup DW 12159 DW 28.3.2022
Initiative der Europäischen Kommission zu einer Empfehlung zum Mindestein-
kommen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die österreichische Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Möglichkeit, zur Initiative
der Europäischen Kommission zum Mindesteinkommen Stellung nehmen zu können.
Aus unserer Sicht kommt gut ausgestalteten Systemen der Mindesteinkommen – oder
auch: sozialen Mindestsicherungssystemen, um diese in der Debatte nicht mit Mindestlohnre-
gelungen zu verwechseln – eine essenzielle Rolle in der Bekämpfung von Armut und so-
zialer Ausgrenzung zu. Wir begrüßen es daher, dass die Kommission eine Initiative in die-
sem wichtigen Bereich in Aussicht stellt.
Die Notwendigkeit einer EU-Initiative in diesem Bereich ergibt sich aus dem großen Problem-
druck, das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung in der Europäischen Union einzudäm-
men, sowie der oftmals massiv unzureichenden Ausgestaltung sozialer Mindestsiche-
rungssysteme in den Mitgliedstaaten. Der Schätzung von Eurostat zufolge waren 2020 21,9
% der EU-Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Demgegenüber beste-
hen Mindestsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten, die enorme Unzulänglichkeiten – von
der Abdeckung über die Angemessenheit der Leistungen bis hin zu Evaluierungsmechanis-
men – aufweisen (vgl Crepaldi, Chiara et al (2017): Minimum Income Policies in EU Member
States. Study for the EMPL Committee, Brüssel: Europäisches Parlament).
Aus Sicht der BAK wäre – anstelle der von der Kommission in Aussicht gestellten Ratsemp-
fehlung – eine Richtlinie das geeignete Instrument, um auf EU-Ebene Definitionen, Grund-
prinzipien und Mindeststandards für sozialpolitisch angemessen ausgestaltete Mindestsiche-
rungssysteme festzulegen, während die konkrete Ausgestaltung auf Ebene der Mitgliedstaa-