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Zudem regt die BAK eine Überprüfung hinsichtlich ebenso anrechenbarer einschlägiger
Abschlüsse insbesondere von berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen bzw von
Kollegs an.
Modul „Ausbilderprüfung“
Das gemäß § 21 Abs 2 GewO in den Meisterprüfungsordnungen vorzusehende Modul
„Ausbilderprüfung“ findet sich im gegenständlichen Entwurf nicht, obwohl gemäß § 22 Abs 1
GewO Befähigungsprüfungen entsprechend der für die Meisterprüfungen vorgegebenen
Struktur zu gestalten sind. Da eine Ausbildung in Lehrberufen überdies auch bei
Versicherungsagenten denkbar ist, sollte ein solches Modul jedenfalls festgeschrieben
werden.
KonsumenInnenrechte
Die BAK plädiert dafür, für den Prüfungsinhalt auch einen eigenen Schwerpunkt
„Verbraucherschutzrecht“, festzulegen. Ein solcher wäre – in Anbetracht des primären Ziels
der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, den Schutz der VerbraucherInnen zu stärken –
durchaus angemessen. Auch VerbraucherInnenrechte sollten hinreichend Berücksichtigung
finden, etwa Rücktritts- und Kündigungsrechte in Lebens- und Nichtlebens-
versicherungsverträgen (bzw bei Sach- und Personenversicherungen). Es ist außerdem
festzuhalten, dass KonsumentInnen vor Vertragsabschluss zum Teil neue Informationsrechte
– vor allem in der Form von Produktinformationsblättern – zustehen.
Folgende Inhalte erachtet die BAK in diesem Zusammenhang jedenfalls für relevant:
a. VerbraucherInnenrechtliche Bestimmungen, vor allem Rücktrittsrechte sowie wichtige
Kündigungsrechte bei Versicherungsverträgen (Personen- und Sachversicherungen),
b. Privatrecht (zB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), verbraucherInnenrelevante
Judikatur),
c. Informationsrechte von KonsumentInnen vor Vertragsabschluss (vor allem gesetzlich
vorgeschriebene Basis- und Produktinformationsblätter) sowie Möglichkeiten der
außergerichtlichen Streitbeilegung im Problemfall (zB Hinweise auf Ombudsstellen,
KonsumentInnenberatungseinrichtungen).
Die BAK ersucht um Berücksichtigung der angeführten Punkte. Für Rückfragen oder
weiterführende Gespräche steht Ihnen Frau Mag.a Sonja Auer-Parzer (sonja.auer@akwien.at)
gerne zur Verfügung.