Bundesministerium
Bildung, Wissenschaft
und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
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2020-0.011.
776
BAK/LJBP Kurt Kremzar DW 13104 DW 143104 20.04.2022
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichts-
gesetz, das Schulzeitgesetz 1985 und das Land- und forstwirtschaftliche Bun-
desschulgesetz geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Der vorliegende Gesetzesentwurf fokussiert auf die Erweiterung der schulautonomen Gestal-
tungsmöglichkeiten im Bereich der Lehrpläne und bietet Schulen somit die Basis für ein
selbständiges schülerinnen- und schülerzentriertes Kurssystem in der Oberstufe, welches we-
sentlich auf eine Flexibilisierung und Individualisierung des Systems der Wahlpflichtge-
genstände und der Wahlmodi, des Unterrichtsbesuches sowie der Beurteilungszeiträume ab-
zielt. Dabei sollen auch die an zahlreichen Standorten bereits erprobten Schulversuche „Mo-
dulare Oberstufe“ (MOST) und „Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung“ (NOVI) so-
wie Schulversuche zu alternativen Lehr- und Lernformen im Regelschulwesen verankert und
gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen werden, dass Schulen autonom über die Führung so-
wohl des Modells als auch über eine semestrierte oder ganzjährige Oberstufe entscheiden
können.
Die BAK begrüßt diesen Gesetzesentwurf, da die seit zwanzig Jahren erprobte MOST/NOVI
an vielen Schulen erfolgreich konzipiert und umgesetzt wurde. Diese Modelle zielen auf die
Förderung individueller Stärken, Begabungen und Interessen der Schüler:innen ab. Eigenver-
antwortung, Selbstständigkeit und Organisationsfähigkeit stehen hierbei im Mittelpunkt. Mit
individuellen Stundenplänen können Schüler:innen Unterrichtsgegenstände vorziehen, wie-
derholen oder austauschen und werden somit zu selbstgesteuertem Lernen motiviert. Da-
durch konnte auch die bisher hohe Zahl an Schulabbrecher:innen deutlich
reduziert werden.