Full text: EU-Konsultation | Nutzfahrzeuge - Gewicht und Abmessungen

D raf t I D : 50 1 33254- 5 a7 2- 4c7 a-85 1 1 - d2a97 cg eOcd 3 Date: 2910412A22 1 1 :52:1 '1 Öttentliche Konsultation zur ÜOerarbeitung der Richtlinie 96/53/EG uber Gewichte und Abmessu ngen schwerer N utzf ahrzeuge Mit . markierte Felder sind Pflichtfelder Einleitung Die Richtlinie 96/53/EG des Rates (,,Richtlinie über Gewichte und Abmessungen") legt für schwere Nutzfahrzeuge, die in der EU verkehren, die höchstzulässigen Abmessungen im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie die höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr fest (grenzüberschreitender Verkehr ist der Straßenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten). Die Richtlinie wurde erstmals 1996 erlassen, um den Binnenmarkt für den Straßenverkehr zu verwirklichen, die negativen Auswirkungen der unterschiedlichen Normen der Mitgliedstaaten auf den Wettbewerb zu beseitigen und Hindernisse für den Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu entfernen. Mit der Richtlinie wurden die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr harmonisiert und das richtige Gleichgewicht zwischen der Erreichung der wirtschaftlichen Ziele und dem Schutz der Straßenverkehrssicherheit und der Straßenverkehrsinfrastruktur geschaffen. Die Richtlinie wurde in den Jahren 2002,2015 und 2019 geändert, um ihre Vorschriften auf schwere Nutzfahrzeuge für den Personenverkehr auszuweiten, Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Arbeitsbedingungen von Fahrern schwerer Nutzfahrzeuge einzuführen und die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu verringern und so zur Erreichung der EU-Emissionsziele beizutragen. Eine mögliche neue Überarbeitung ist in der Strateoie für nachhaltioe und intellioente Mobilität und ihrem Aktionsplan tür 2022 unter der Leitinitiative 1 ,,Förderung der Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge und erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe sowie des Aufbaus der dafür erforderlichen lnfrastruktur" vorgesehen. Die Kommission bewertet die Richtlinie, um zu verstehen, was gut funktioniert und was nicht wie erwartet funktioniert. Die Bewertung stützt sich auf folgende Kriterien: Relevanz, Wirksamkeit, Eftizienz, Kohärenz und EU-Mehrwert. Je nach Ergebnis der Bewertung kann die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie in Erwägung ziehen, damit mögliche Probleme, die bei der Bewertung festgestellt werden, behandelt werden können. Eine solche Überarbeitung würde sich auf eine Folgenabschätzung verschiedener politischer Maßnahmen und Optionen stützen. Die Kommission fordert die Öffentlichkeit und die lnteressenträger auf, sich dazu zu äußern, wie gut die bestehende Richtlinie funktioniert und welche Ziele, politischen Maßnahmen und Auswirkungen eine mögliche Überarbeitung haben könnte. Gerne können Sie lhre Antworten in den dafür vorgesehenen Feldern erläutern. Am Ende des Fragebogens können Sie auch Belegmaterial hochladen, um lhren Beitrag zu ergänzen. Angaben ztJ lhrer Person

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