Full text: Vorschläge der EK zu `SLAPP`-Klagen (=strategic lawsuit against public participation)

Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2022-0.330.181BAK/Stng/SLAPP- Klagen Dr Karmen Riedl DW 12714 DW 12150 04.07.2022 Stellungnahme der BAK zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, insbesondere Jour- nalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen vor offenkundig unbegrün- deten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren, sogenannten SLAPP („stra- tegic lawsuits against public participation“) Klagen (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung der Entwürfe und Informa- tionen zum aktuellen Verhandlungsstand und nimmt dazu wie folgt Stellung. Mit dem Vorschlag der EU–Kommission vom 27.04.2022 sollen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung, sog SLAPP-Klagen, ge- troffen werden. Die Initiative der EU-Kommission umfasst einen Richtlinien(RL)-Vorschlag ge- gen SLAPP-Klagen in Zivilrechtssachen mit grenzüberschreitendem Bezug und eine ergän- zende Empfehlung, mit der die Kommission die Mitgliedsstaaten (MS) auffordert, die RL über- schießend, dh auch auf alle innerstaatlichen Sachverhalte und sämtliche Verfahrensarten, umzusetzen und Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu SLAPPs zu ergreifen. Die BAK begrüßt diese Initiative der EU-Kommission. SLAPP-Klagen nehmen in letzter Zeit auch in der EU stark zu. Aus dem US-amerikanischen Rechtsraum sind sie schon länger be- kannt. SLAPP-Verfahren werden von Unternehmen, Lobbyverbänden, wohlhabenden Einzelperso- nen oder staatlichen Akteur:innen eingesetzt und sind somit häufig von einem Machtungleich- gewicht gekennzeichnet. So reproduzieren SLAPPs strukturelle Ungleichheiten mit Mitteln des Rechts: Die wirtschaftliche Überlegenheit der Kläger:innen bedroht die prozessuale Waffen- gleichheit. Systematische SLAPPs engen zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume ein und

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.