Bundesministerium für Justiz
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2022-0.330.181BAK/Stng/SLAPP-
Klagen
Dr Karmen Riedl DW 12714 DW 12150 04.07.2022
Stellungnahme der BAK zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie
zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, insbesondere Jour-
nalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen vor offenkundig unbegrün-
deten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren, sogenannten SLAPP („stra-
tegic lawsuits against public participation“) Klagen (strategische Klagen gegen
öffentliche Beteiligung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung der Entwürfe und Informa-
tionen zum aktuellen Verhandlungsstand und nimmt dazu wie folgt Stellung.
Mit dem Vorschlag der EU–Kommission vom 27.04.2022 sollen Schutzmaßnahmen zur
Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung, sog SLAPP-Klagen, ge-
troffen werden. Die Initiative der EU-Kommission umfasst einen Richtlinien(RL)-Vorschlag ge-
gen SLAPP-Klagen in Zivilrechtssachen mit grenzüberschreitendem Bezug und eine ergän-
zende Empfehlung, mit der die Kommission die Mitgliedsstaaten (MS) auffordert, die RL über-
schießend, dh auch auf alle innerstaatlichen Sachverhalte und sämtliche Verfahrensarten,
umzusetzen und Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu SLAPPs zu ergreifen.
Die BAK begrüßt diese Initiative der EU-Kommission. SLAPP-Klagen nehmen in letzter Zeit
auch in der EU stark zu. Aus dem US-amerikanischen Rechtsraum sind sie schon länger be-
kannt.
SLAPP-Verfahren werden von Unternehmen, Lobbyverbänden, wohlhabenden Einzelperso-
nen oder staatlichen Akteur:innen eingesetzt und sind somit häufig von einem Machtungleich-
gewicht gekennzeichnet. So reproduzieren SLAPPs strukturelle Ungleichheiten mit Mitteln des
Rechts: Die wirtschaftliche Überlegenheit der Kläger:innen bedroht die prozessuale Waffen-
gleichheit. Systematische SLAPPs engen zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume ein und