Stadt Wien
Magistratsabteilung 62
Wahlen und verschiedene
Rechtsangelegenheiten
Lerchenfelder Straße 4
1082 Wien
petitionen@ma62.wien.gv.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
MA 62-
1262967-
2022
KO/Gst/CP/Ho Christian Pichler DW 13186 DW 25.07.2022
Gesetz, mit dem das Gesetz über Petitionen in Wien geändert
wird
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK) bedankt sich für die Einladung zur
Stellungnahme zum „Gesetz, mit dem das Gesetz über Petitionen in Wien geändert wird“.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Einrichtungen der direkten Demokratie und der Bür-
ger:innenbeteiligung verbessert und modernisiert werden. Insbesondere sollen die Möglich-
keiten der petitionseinbringenden Person durch eine Einladung, mündliche Erläuterung und
Diskussion mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses, sowie die Festlegung von Redezei-
ten verbessert werden.
Daneben soll die Möglichkeit der Einholung von Stellungnahmen von wahlwerbenden Grup-
pen auf Bezirksebene taxativ ergänzt, sowie die Information der zuständigen gemeinderätli-
chen Ausschüsse hinsichtlich der Empfehlungen des Petitionsausschusses vorgesehen wer-
den.
Die AK erachtet das Instrument der Petitionen als einen wichtigen Baustein einer direktdemo-
kratischen Beteiligung. Das vorrangige Ziel, möglichst viele Menschen, die von den Entschei-
dungen der Wiener Politik betroffen sind, transparent zu informieren und deren Meinungen
und Vorschläge einzuholen ist nachvollziehbar. In ihrem Koalitionsabkommen hat sich die
Stadtregierung darauf verständigt, die Teilhabe von zugewanderten Menschen zu erhöhen.
Ein Drittel der Wiener Wohnbevölkerung besitzt nicht die österreichische Staatsbürgerschaft
und ist deshalb von politischen Wahlen ausgeschlossen (mit Ausnahme von EU-Bürger:innen
auf kommunaler Ebene). Umso wichtiger ist es daher, alternative Beteiligungsformen weiter-