Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2022-
0.474.921
WW-St/Ges/Pa Thomas Zotter DW 12637 DW 142637 21.07.2022
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von
Wertpapierfirmen (Wertpapierfirmengesetz – WpFG) erlassen wird und das
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Fi-
nanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das In-
vestmentfondsgesetz 2011, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz und
das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung, möchte aber darauf hinweisen, dass die Begutachtungsfrist der
Komplexität und dem Umfang des Gesetzesentwurfs nicht angemessen ist:
Mit oben genanntem Bundesgesetz sollen die EU-RL 2019/2034 (IFD) und die EU-VO
2019/2033 (IFR) umgesetzt werden, mit denen die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
geregelt wird.
Eine Harmonisierung der Regulierung und Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (WpF) ist
grundsätzlich zu begrüßen, weil ein einheitlicher Binnenmarkt auch gemeinsame Regeln
braucht. Die Erfahrungen aus der Finanzkrise von 2008/2009 haben die Bedeutung der
Finanzmarktstabilität deutlich gemacht. Diverse Skandale und Betrugsfälle von
Wertpapierfirmen auf internationaler und nationaler Ebene haben zu Schäden bei
Anleger:innen geführt und Anleger:innenentschädigungssysteme z. T.an die Grenze der
Belastbarkeit getrieben.
Im Kern sieht der Entwurf des WpFG die Erfassung der unterschiedlichen Risikoprofile
von Wertpapierfirmen sowie die Festlegung von verhältnismäßigen
Aufsichtsvorschriften, die auf die spezifischen Risiken von Wertpapierfirmen zugeschnitten
sind, vor. Weiters soll der Tätigkeitenkatalog von Wertpapierfirmen ausgeweitet werden.