Full text: Begutachtung - Lehrpläne VS, Minderheiten-VS, MS und AHS - Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonders

Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021-0.717. 627 BAK/BP Kurt Kremzar DW 13104 DW 143104 15.09.2022 Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und For- schung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten- Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- schulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehr- pläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Der vorliegende Verordnungsentwurf über die Lehrpläne der Volksschulen und Sonderschu- len, die Lehrpläne der Mittelschulen und die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schu- len sollen neu erlassen werden. Dabei soll eine Verbesserung des Übergangs von elementar- pädagogischen Einrichtungen in die Schule sowie von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und ein nachhaltig fachlicher und überfachlicher Kompetenzerwerb als Basis für den Bildungs- erfolg der Schüler:innen erreicht werden. Das Wichtigste in Kürze: ? Der vorliegende Entwurf sieht die Einführung neuer Lehrpläne in den Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen mit 01.09.2023 vor. Die neu- en Lehrpläne zielen auf einen in den jeweiligen Lehrplänen definierten Kompetenzer- werb ab. Nach acht Jahren sollen vor allem die Fähigkeiten kritisch zu urteilen und selbstständig zu lernen erworben worden sein. ? Die vorgesehenen Kompetenzen lassen sich in fachliche (unterrichts-bezogene), überfachliche (z.B.: Motivation, Selbstvertrauen, soziale Kompetenzen, etc.) und

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