Full text: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert werden

Seite 2 ? Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, berufsbildende mittlere Schulen als Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung zu führen, um die durch – wichtige – Altersbeschränkungen mancher Tätigkeiten entstehende Ausbildungslücke zu überbrücken. ? Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus die Einrichtung von Sonderformen höherer Lehranstalten für Pflege- und Sozialbetreuung vor. Diese Sonderformen sollen Personen mit Vorkenntnissen, sei es durch den Besuch eines Vorbereitungslehrganges oder durch informell erworbene Kompetenzen in verkürzter Zeit zu einem Abschluss an einer HLSP führen. ? Die Berufspraxis soll im Bereich der Schulen für Pflege und Sozialbetreuung in der Form von Praktika an Partnerinstitutionen durchgeführt werden. Die Bundesarbeitskammer (BAK) begrüßt den vorliegenden Entwurf. Die Schaffung neuer Zugänge in die Sozial- und Pflegeberufe und die Vereinfachung der Wege zu Schul- und Berufsabschluss sind wichtige Signale und Anreize für potenzielle Anwärter/-innen. Allerdings gibt es aus Sicht der BAK in einigen Punkten noch einige Unklarheiten und einen Verbesserungsbedarf. Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: Mit dem Vorschlag zur Novellierung genannter Gesetze wird die Alterslücke zwischen dem 15. und 17. Lebensjahr geschlossen und entspricht damit den jahrelangen Forderungen der Gewerkschaften und Arbeiterkammer. Jugendlichen wird somit der Einstieg in eine Pflegeausbildung direkt nach der Pflichtschule ermöglicht. Die zusätzlichen Ausbildungsmöglichkeiten an Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung sowie Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung leisten damit einen wichtigen Beitrag. Allerdings umfasst diese Maßnahme nur die Ausbildung in Pflegeassistenzberufen. Der höchste Pflegepersonalbedarf besteht jedoch laut Pflegepersonal-Bedarfsprognose für Österreich1 beim gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Diese Tatsache macht eine bundesweit einheitliche Lösung zur Durchlässigkeit für Pflegeassistenzberufe zu Fachhochschulen für ein verkürztes Studium zum Diplom der Gesundheits- und Krankenpflege dringend notwendig. Gleichzeitig ist die existenzsichernde Förderung für Auszubildende des Pflegestudiums insbesondere auf dem zweiten Bildungsweg zu regeln. Um allen Interessierten – unabhängig von deren sozioökonomischen Hintergründen – einen Schulbesuch an einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung oder Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung zu ermöglichen, muss zudem sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler, die eine solche Schule besuchen möchten, keine Schulgelder zu zahlen haben. Für private Schulformen (z.B. dem Multiaugustinum in St. Margarethen im Lungau) muss daher eine Lösung zur Übernahme allfälliger Schulgelder gefunden werden. Dies ist insofern auch deshalb erforderlich, da zu erwarten ist, dass der bereits bestehende Personalmangel in Gesundheits- und Pflegeberufen in den nächsten Jahren weiter stark ansteigen wird. Der Besuch einer Schule für Pflege und Sozialbetreuung sollte daher für alle Schülerinnen und Schüler kostenlos sein.
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