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? Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, berufsbildende mittlere Schulen als
Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung zu führen, um die durch –
wichtige – Altersbeschränkungen mancher Tätigkeiten entstehende Ausbildungslücke
zu überbrücken.
? Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus die Einrichtung von Sonderformen höherer
Lehranstalten für Pflege- und Sozialbetreuung vor. Diese Sonderformen sollen
Personen mit Vorkenntnissen, sei es durch den Besuch eines
Vorbereitungslehrganges oder durch informell erworbene Kompetenzen in verkürzter
Zeit zu einem Abschluss an einer HLSP führen.
? Die Berufspraxis soll im Bereich der Schulen für Pflege und Sozialbetreuung in der
Form von Praktika an Partnerinstitutionen durchgeführt werden.
Die Bundesarbeitskammer (BAK) begrüßt den vorliegenden Entwurf. Die Schaffung neuer
Zugänge in die Sozial- und Pflegeberufe und die Vereinfachung der Wege zu Schul- und
Berufsabschluss sind wichtige Signale und Anreize für potenzielle Anwärter/-innen. Allerdings
gibt es aus Sicht der BAK in einigen Punkten noch einige Unklarheiten und einen
Verbesserungsbedarf.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Mit dem Vorschlag zur Novellierung genannter Gesetze wird die Alterslücke zwischen dem
15. und 17. Lebensjahr geschlossen und entspricht damit den jahrelangen Forderungen der
Gewerkschaften und Arbeiterkammer. Jugendlichen wird somit der Einstieg in eine
Pflegeausbildung direkt nach der Pflichtschule ermöglicht. Die zusätzlichen
Ausbildungsmöglichkeiten an Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung sowie
Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung leisten damit einen wichtigen Beitrag.
Allerdings umfasst diese Maßnahme nur die Ausbildung in Pflegeassistenzberufen. Der
höchste Pflegepersonalbedarf besteht jedoch laut Pflegepersonal-Bedarfsprognose für
Österreich1 beim gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Diese Tatsache
macht eine bundesweit einheitliche Lösung zur Durchlässigkeit für Pflegeassistenzberufe zu
Fachhochschulen für ein verkürztes Studium zum Diplom der Gesundheits- und
Krankenpflege dringend notwendig. Gleichzeitig ist die existenzsichernde Förderung für
Auszubildende des Pflegestudiums insbesondere auf dem zweiten Bildungsweg zu regeln.
Um allen Interessierten – unabhängig von deren sozioökonomischen Hintergründen – einen
Schulbesuch an einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung oder Höhere
Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung zu ermöglichen, muss zudem sichergestellt
werden, dass Schülerinnen und Schüler, die eine solche Schule besuchen möchten, keine
Schulgelder zu zahlen haben. Für private Schulformen (z.B. dem Multiaugustinum in St.
Margarethen im Lungau) muss daher eine Lösung zur Übernahme allfälliger Schulgelder
gefunden werden. Dies ist insofern auch deshalb erforderlich, da zu erwarten ist, dass der
bereits bestehende Personalmangel in Gesundheits- und Pflegeberufen in den nächsten
Jahren weiter stark ansteigen wird. Der Besuch einer Schule für Pflege und Sozialbetreuung
sollte daher für alle Schülerinnen und Schüler kostenlos sein.