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Bundeskanzleramt - Bundesministerin für
Frauen, Familie, Jugend und Integration
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
GZ 2022-
0.450.397
SP-GSt Norman Wagner DW 12261 DW 412261 19.08.2022
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversiche-
rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992,
das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988
geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des gegenständlichen Ge-
setzesvorhabens zum Teuerungs-Entlastungspaket III und erlaubt sich im Folgenden den Ent-
wurf aus Arbeitnehmer:innensicht zu kommentieren. Um entsprechende Berücksichtigung die-
ser Ausführungen wird ersucht.
Die aktuelle Teuerungswelle stellt für die Menschen seit Monaten eine riesige Belastung dar
und betrifft die Kernbereiche unvermeidlicher Lebenshaltungskosten. Leider ist davon auszu-
gehen, dass es in absehbarer Zeit zu keiner merkbaren Entspannung dieser Situation kom-
men wird. Daher begrüßt die BAK, dass die Bundesregierung nachhaltige Schritte zur
Entlastung der Bevölkerung durch die dringend notwendige Indexierung verschiedener Sozi-
alleistungen zu setzen plant. Negativ ist aus Sicht der BAK allerdings einerseits das komplet-
te Fehlen der Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, andererseits die
ausgebliebene Erhöhung der existenzsichernden Leistungen der Pensionsversicherung
und der Sozialhilfe, bzw Mindestsicherung auf die Armutsschwelle. Ebenfalls negativ beur-
teilt wird das Nicht-Ausgleichen der Wertverluste der vergangenen Jahre.