Full text: Begutachtung Teuerungs-Entlastungspaket III

Per Mail an: BM Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BM Bildung, Wissenschaft und Forschung BM Arbeit Bundeskanzleramt - Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum GZ 2022- 0.450.397 SP-GSt Norman Wagner DW 12261 DW 412261 19.08.2022 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversiche- rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des gegenständlichen Ge- setzesvorhabens zum Teuerungs-Entlastungspaket III und erlaubt sich im Folgenden den Ent- wurf aus Arbeitnehmer:innensicht zu kommentieren. Um entsprechende Berücksichtigung die- ser Ausführungen wird ersucht. Die aktuelle Teuerungswelle stellt für die Menschen seit Monaten eine riesige Belastung dar und betrifft die Kernbereiche unvermeidlicher Lebenshaltungskosten. Leider ist davon auszu- gehen, dass es in absehbarer Zeit zu keiner merkbaren Entspannung dieser Situation kom- men wird. Daher begrüßt die BAK, dass die Bundesregierung nachhaltige Schritte zur Entlastung der Bevölkerung durch die dringend notwendige Indexierung verschiedener Sozi- alleistungen zu setzen plant. Negativ ist aus Sicht der BAK allerdings einerseits das komplet- te Fehlen der Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, andererseits die ausgebliebene Erhöhung der existenzsichernden Leistungen der Pensionsversicherung und der Sozialhilfe, bzw Mindestsicherung auf die Armutsschwelle. Ebenfalls negativ beur- teilt wird das Nicht-Ausgleichen der Wertverluste der vergangenen Jahre.
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