Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: Abt-R1@bml.gv.at
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2022-
0.536.616
WP-GSt/Bu/Jo Maria Burgstaller DW 12165 DW 142165 29.09.2022
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und
Wasserwirtschaft mit Regeln zur Anwendung des GAP-Strategieplans
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die vorliegende GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) bildet die Grundlage
für die Verwaltung der Agrarförderungen in Österreich, die mit einem jährlichen Volumen von
1,8 Milliarden Euro ausgestattet sind. Mit diesen Verwaltungsvorschriften soll gewährleistet
werden, dass mit den öffentlichen Geldern bestimmungsgemäß die Ziele und Wirkungen, die
im GAP-Strategieplan (GSP), im Marktordnungsgesetz (MOG 2021) und in den EU-
Verordnungen festgelegt sind, erreicht werden.
Auch wenn die GSP-AV überwiegend Verwaltungsvorschriften regelt und die
Fördervoraussetzungen erst in den zahlreichen Sonderlichtlinien zu den 98 Maßnahmen des
Bundesministeriums für Landwirtschaft (BML) erlassen werden, ist die Kontrolle zur
Einhaltung der Vorschriften von enormer Wichtigkeit. Die außerordentlich hohe Anzahl von
Maßnahmen in Österreich und die teilweise aufwendigen Verwaltungsmaßnahmen haben
hohe Verwaltungskosten zur Folge, die wahrscheinlich mehr als hundert Millionen Euro
betragen werden. Eine Darstellung von Verwaltungskosten fehlt jedoch.
Die BAK möchte sich in der Begutachtung lediglich auf die aus ihrer Sicht wichtigsten Themen
zu den komplexen Regelungen in den 244 Paragrafen der GSP-AV konzentrieren.
Die wesentlichen Kritikpunkte:
? Unzureichende soziale Konditionalität
? Unzureichende Tierschutzkontrollen
? Fehlende Aufschlüsselung der Verwaltungskosten