Full text: 111. IAK (Genf, Juni 2023); Entwurf für Empfehlung zur Lehrlingsausbildung

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft BMAW-A-II/B/10 (Intern und EU-Sozialpolitik im Arbeitsrecht Stubenring 1 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2022- 0.665.437 SP-GSt Ruth Ettl DW 12166 DW 7.10.2022 Internat. Arbeitskonferenz (IAK); 111. Internationale Arbeitskonferenz (Genf, Juni 2023): Bericht IV(1) Lehrlingsausbildung; Entwurf der Empfehlung Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des Entwurfs für eine Empfehlung betreffend eine hochwertige Lehrlingsausbildung [ILC.111/Bericht IV(1)] und nimmt wie folgt Stellung: Vorab möchte die BAK nochmals auf ihre bereits im Fragebogen im Jahr 2020 sowie in der Stellungnahme vom 31.03.2022 dargelegte Positionierung hinweisen. Ergänzend wird folgendes angemerkt: Die BAK hebt in diesem Kontext nochmals die Wichtigkeit hervor, dass die Sozialpartner in die Maßnahmen eingebunden werden. Abschnitt Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Durchführung Im Entwurf wird vorgeschlagen, den Begriff „Lehrlingsausbildung“ auf alle Systeme der Lehr- lingsausbildung, darunter auch die Ausbildung in der informellen Wirtschaft, auszuweiten. In diesem Zusammenhang wollen wir darauf hinweisen, dass die Lehrlingsausbildung, wie in Absatz 1 a) definiert, eine formelle Ausbildung darstellt. Dies garantiert ein Mindestmaß an Qualitätsstandards und ermöglicht die Vergleichbarkeit von bestehenden Ausbildungswegen in der Lehrlingsausbildung. Daher wird es als sehr kritisch angesehen, wenn im Kommentar, Punkt 23 und 24 sowie 51 eine Ausweitung auf die informelle Wirtschaft angeregt wird. Gera- de der informellen Wirtschaft fehlen per definitionem formale Ausbildungsstandards, die eine qualitativ hochwertige und vergleichbare Ausbildung garantieren würden. Unklar wäre zudem, wie eine Qualitätssicherung der Ausbildung in diesem Bereich gewährleistet bzw die Qualifi- kationen geprüft und dokumentiert werden können.

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