Bundesministerium für
Arbeit und Wirtschaft
BMAW-A-II/B/10 (Intern und
EU-Sozialpolitik im Arbeitsrecht
Stubenring 1
1010 Wien
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2022-
0.665.437
SP-GSt Ruth Ettl DW 12166 DW 7.10.2022
Internat. Arbeitskonferenz (IAK); 111. Internationale Arbeitskonferenz (Genf,
Juni 2023): Bericht IV(1) Lehrlingsausbildung; Entwurf der Empfehlung
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des Entwurfs für eine Empfehlung
betreffend eine hochwertige Lehrlingsausbildung [ILC.111/Bericht IV(1)] und nimmt wie folgt
Stellung:
Vorab möchte die BAK nochmals auf ihre bereits im Fragebogen im Jahr 2020 sowie in der
Stellungnahme vom 31.03.2022 dargelegte Positionierung hinweisen.
Ergänzend wird folgendes angemerkt:
Die BAK hebt in diesem Kontext nochmals die Wichtigkeit hervor, dass die Sozialpartner in
die Maßnahmen eingebunden werden.
Abschnitt Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Durchführung
Im Entwurf wird vorgeschlagen, den Begriff „Lehrlingsausbildung“ auf alle Systeme der Lehr-
lingsausbildung, darunter auch die Ausbildung in der informellen Wirtschaft, auszuweiten.
In diesem Zusammenhang wollen wir darauf hinweisen, dass die Lehrlingsausbildung, wie in
Absatz 1 a) definiert, eine formelle Ausbildung darstellt. Dies garantiert ein Mindestmaß an
Qualitätsstandards und ermöglicht die Vergleichbarkeit von bestehenden Ausbildungswegen
in der Lehrlingsausbildung. Daher wird es als sehr kritisch angesehen, wenn im Kommentar,
Punkt 23 und 24 sowie 51 eine Ausweitung auf die informelle Wirtschaft angeregt wird. Gera-
de der informellen Wirtschaft fehlen per definitionem formale Ausbildungsstandards, die eine
qualitativ hochwertige und vergleichbare Ausbildung garantieren würden. Unklar wäre zudem,
wie eine Qualitätssicherung der Ausbildung in diesem Bereich gewährleistet bzw die Qualifi-
kationen geprüft und dokumentiert werden können.