Full text: Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der Auftraggeber:innenhaftung 2023

Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen Kundmanngasse 21 1031 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum - SV-GSt Werner Pletzenauer DW 12408 DW 12695 12.10.2022 Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der Auftraggeber:innenhaftung 2023 – RVAGH 2023 Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt diesen zur Kenntnis. Die Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der Auftraggeber:innenhaftung sind gemäß § 30 Abs 1 Z 33 ASVG vom Dachverband der Sozialversicherungsträger nach Anhörung der in Betracht kommenden gesetzlichen Interessenvertretungen mindestens einmal jährlich neu zu beschließen. Nach Ansicht der BAK ist derzeit eine inhaltliche Änderung der Richtlinien nicht notwendig.

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