Dachverband der österreichischen
Sozialversicherungen
Kundmanngasse 21
1031 Wien
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- SV-GSt Werner Pletzenauer DW 12408 DW 12695 12.10.2022
Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im
Bereich der Auftraggeber:innenhaftung 2023 – RVAGH 2023
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
diesen zur Kenntnis.
Die Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der
Auftraggeber:innenhaftung sind gemäß § 30 Abs 1 Z 33 ASVG vom Dachverband der
Sozialversicherungsträger nach Anhörung der in Betracht kommenden gesetzlichen
Interessenvertretungen mindestens einmal jährlich neu zu beschließen.
Nach Ansicht der BAK ist derzeit eine inhaltliche Änderung der Richtlinien nicht notwendig.