Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
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1010 Wien
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ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
2022-
0.917.556WP-GSt/Au/StAuer-Parzer MoldaschlDW12304DW
14230423.01.2023
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Elektro-
technikzugangs-Verordnung geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die
Elektrotechnikzugangs-Verordnung bzw der entsprechende „Lehrgang über sicherheits-
technisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen“ überarbeitet werden.
Der vorliegende Entwurf sieht eine Kürzung der erforderlichen Mindest-Lehrstunden von
ursprünglich 224 Stunden auf lediglich 120 Stunden im Rahmen des betreffenden Lehrgangs
vor. Dies entspricht einer Halbierung der bisherigen Ausbildungsdauer. Die BAK ist der
Ansicht, dass im Hinblick auf die sich rasch ändernden technologischen Rahmenbedingungen
eine Reduktion der Ausbildungsdauer auf die Hälfte nicht zweckmäßig ist. Damit erscheint die
Qualität der Ausbildung nicht mehr gesichert zu sein.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung dieses Einwands im Rahmen der Neugestaltung des Lehrgangs.