Full text: Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Elektrotechnikzugangs-Verordnung geändert wird

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft 
Stubenring 1 
1010 Wien 
E-Mail: gewerbe@bmaw.gv.at 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2022- 
0.917.556WP-GSt/Au/StAuer-Parzer MoldaschlDW12304DW 
14230423.01.2023 
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Elektro- 
technikzugangs-Verordnung geändert wird 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die 
Elektrotechnikzugangs-Verordnung bzw der entsprechende „Lehrgang über sicherheits- 
technisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen“ überarbeitet werden. 
Der vorliegende Entwurf sieht eine Kürzung der erforderlichen Mindest-Lehrstunden von 
ursprünglich 224 Stunden auf lediglich 120 Stunden im Rahmen des betreffenden Lehrgangs 
vor. Dies entspricht einer Halbierung der bisherigen Ausbildungsdauer. Die BAK ist der 
Ansicht, dass im Hinblick auf die sich rasch ändernden technologischen Rahmenbedingungen 
eine Reduktion der Ausbildungsdauer auf die Hälfte nicht zweckmäßig ist. Damit erscheint die 
Qualität der Ausbildung nicht mehr gesichert zu sein. 
Die BAK ersucht um Berücksichtigung dieses Einwands im Rahmen der Neugestaltung des Lehrgangs.
	        

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