Gesundheitsplanungs GmbH
Radetzkystraße 2
1030 Wien
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65Fax
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65Datum
2022-0.910.SV-GStHans-Jörg TrettlerDW12487DW 1269530.01.2023
Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH zur Verbindlichmachung von Teilen des
Regionalen Strukturplans Gesundheit Wien (RSG Wien – VO 2023)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu Stellung wie folgt:
Mit Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH über die Verbindlicherklärung von Teilen des
Regionalen Strukturplans Gesundheit werden Teile des Regionalen Strukturplanes
Gesundheit, die von der Landes-Zielsteuerungskommission ausgewiesen werden, gemäß §
23 Abs 6 iVm § 23 Abs 1 und 4 G-ZG für verbindlich erklärt.
Mit der vorliegenden Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH zur Verbindlichmachung
von Teilen des Regionalen Strukturplans Gesundheit Wien (RSG Wien – VO 2023) werden
jene Teile des Regionalen Strukturplans Gesundheit Wien, die von der Landes-
Zielsteuerungskommission mit Umlaufbeschluss vom November 2022 im RSG Wien als
verbindlich zu erklärend ausgewiesen werden, für verbindlich erklärt.
Die Änderungen betreffen die folgenden Versorgungsbereiche in Wien:
1. Planung des akutstationären Bereichs (Anlage 1)
2. Planung der ambulanten ärztlichen Versorgung (Anlage 2)
3. Planung von Primärversorgungseinheiten (Anlagen 2a, 2b und 2c)
Die BAK kann zu den Planungskennzahlen im Detail keine Stellungnahme abgeben.