Full text: Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die AEV Abfallbehandlung geändert wird

Bundesministerium 
Land- und Forstwirtschaft, 
Regionen und Wasserwirtschaft 
Abteilung I/5 – Wasserlegistik und -ökonomie 
Marxergasse 2 
1030 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2022- 
0.471.928UV/GSt/SI/SPIris 
StrutzmannDW12167DW 14216731.01.2023 
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und 
Wasserwirtschaft, mit der die AEV Abfallbehandlung geändert wird 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung: 
Diese Novelle betrifft die Anpassung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren 
Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU über 
Industrieemissionen. Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung beziehen sich 
insbesondere auf die Einleitung von Abwasserinhaltsstoffen und wurden im Amtsblatt der EU 
(ABl L 208 vom 17.08.2018, S 38) am 10.08.2018 veröffentlicht. 
Die BAK nimmt die vorgeschlagenen Änderungen, die im Zuge der BVT-Schlussfolgerungen 
notwendig sind, zur Kenntnis, da es sich um die Umsetzung hochgradig determinierter 
unionsrechtlicher Vorschriften handelt.
	        

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