Bundesministerium
Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung I/5 – Wasserlegistik und -ökonomie
Marxergasse 2
1030 Wien
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ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
2022-
0.471.928UV/GSt/SI/SPIris
StrutzmannDW12167DW 14216731.01.2023
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und
Wasserwirtschaft, mit der die AEV Abfallbehandlung geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Diese Novelle betrifft die Anpassung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren
Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU über
Industrieemissionen. Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung beziehen sich
insbesondere auf die Einleitung von Abwasserinhaltsstoffen und wurden im Amtsblatt der EU
(ABl L 208 vom 17.08.2018, S 38) am 10.08.2018 veröffentlicht.
Die BAK nimmt die vorgeschlagenen Änderungen, die im Zuge der BVT-Schlussfolgerungen
notwendig sind, zur Kenntnis, da es sich um die Umsetzung hochgradig determinierter
unionsrechtlicher Vorschriften handelt.