Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1040 Wien
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Ihr ZeichenUnser
ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
-W-WP/Au/StSonja Auer-ParzerDW1231114231109.02.2023
Verordnung der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe über die Meister-
prüfung für das Handwerk der Bäcker (Bäcker-Meisterprüfungsordnung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Begutachtungs-
entwurfs mit dem die Bäcker-Meisterprüfungsordnung novelliert wird.
Die Prüfungsvorschrift erwähnt auch allgemein den Prüfungsgegenstand „Arbeitsrecht“ bzw
enthält auch einen Verweis auf den Kollektivvertrag (Anlage). Dies wird grundsätzlich sehr
begrüßt. In der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis fällt auf, dass Gewerbetreibende oft
Schwachpunkte in Kenntnissen über das Arbeitsrecht – insbesondere über das Kündigungs-,
Urlaubs- und Arbeitszeitrecht – aufweisen. Die Prüfungskandidat:innen sollten daher auch die
notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnissen vorweisen können. Die Praxis zeigt, dass
jedenfalls folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sicherzustellen sind:
Korrekte Ausstellung eines Dienstzettels gemäß § 2 Arbeitsvertragsrechtsanpass-
ungsgesetz (AVRAG),
Vornahme einer Berechnung von Mehr- und Überstundenentgelten anhand von
Arbeitszeitaufzeichnungen,
rechtskonforme Auflösungen von Arbeitsverhältnissen,
Kenntnisse des einschlägigen Kollektivvertrags.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung dieser Punkte in der Neufassung der Prüfungs-
vorschrift. Für Rückfragen steht Frau
Mag.a
Sonja Auer-Parzer (sonja.auer@akwien.at) gerne
zur Verfügung.