Full text: Verordnung der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe über die Meisterprüfung für das Handwerk der Bäcker (Bäcker-Meisterprüfungsordnung)

Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe 
Wiedner Hauptstraße 63 
1040 Wien 
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at 
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ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
-W-WP/Au/StSonja Auer-ParzerDW1231114231109.02.2023 
Verordnung der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe über die Meister- 
prüfung für das Handwerk der Bäcker (Bäcker-Meisterprüfungsordnung) 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Begutachtungs- 
entwurfs mit dem die Bäcker-Meisterprüfungsordnung novelliert wird. 
Die Prüfungsvorschrift erwähnt auch allgemein den Prüfungsgegenstand „Arbeitsrecht“ bzw 
enthält auch einen Verweis auf den Kollektivvertrag (Anlage). Dies wird grundsätzlich sehr 
begrüßt. In der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis fällt auf, dass Gewerbetreibende oft 
Schwachpunkte in Kenntnissen über das Arbeitsrecht – insbesondere über das Kündigungs-, 
Urlaubs- und Arbeitszeitrecht – aufweisen. Die Prüfungskandidat:innen sollten daher auch die 
notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnissen vorweisen können. Die Praxis zeigt, dass 
jedenfalls folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sicherzustellen sind: 
Korrekte Ausstellung eines Dienstzettels gemäß § 2 Arbeitsvertragsrechtsanpass- 
ungsgesetz (AVRAG), 
Vornahme einer Berechnung von Mehr- und Überstundenentgelten anhand von 
Arbeitszeitaufzeichnungen, 
rechtskonforme Auflösungen von Arbeitsverhältnissen, 
Kenntnisse des einschlägigen Kollektivvertrags. 
Die BAK ersucht um Berücksichtigung dieser Punkte in der Neufassung der Prüfungs- 
vorschrift. Für Rückfragen steht Frau 
Mag.a 
Sonja Auer-Parzer (sonja.auer@akwien.at) gerne 
zur Verfügung.
	        
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