Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Meldungen von
Herstellern von Sonderanfertigungen, von Händlern sowie von Prüf-,
Inspektions- und Zertifizierungsstellen (Medizinproduktemeldeverordnung
2023)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für den übermittelten Entwurf und nimmt dazu
wie folgt Stellung:
Aufgrund der VO (EU) 745/2017 und VO (EU) 746/2017 sind Änderungen und Anpassungen
der Medizinproduktemeldeverordnung notwendig, da bestimmte Meldepflichten bereits in den
genannten EU-Verordnungen erfasst sind.
Insbesondere §1 Abs 3, der eine Meldepflicht für Stellen, Einrichtungen oder Personen, die
Prüf-, Inspektions- oder Zertifizierungstätigkeiten gemäß dem Medizinproduktegesetz 2021
berufs- oder gewerbsmäßig durchführen, normiert, begrüßen wir ausdrücklich. Aus Sicht von
Konsument:innen und Patient:innen sind diese Meldungen auch einen Punkt der
Qualitätssicherung.
Um den qualitätssichernden Aspekt weiter zu stärken und im Sinne der Transparenz regen
wir an, diesen Teil des Registers öffentlich zugänglich zu machen – in Anlehnung an das seit
2015 öffentliche Gewerberegister, das in wesentlichen Teilen für alle Interessierten im Internet
ohne Registrierung oder andere Zugangsbeschränkungen verfügbar ist
(https://www.bmaw.gv.at/Themen/Unternehmen/GISA_Gewerbeinformationssystem/GISA_A
bfragen.html). Es wird wohl eine Schnittstelle zum GISA genügen, da Prüf-, Inspektions- und
Zertifizierungsstellen gewerblich tätig sein werden, der Aufwand ist also überschaubar.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung der angeführten Anregungen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
BMSGPK-Gesundheit-VI/A/4
Stubenring 1
1010 Wien
Per Mail an:
post@sozialministerium.at
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501
65Datum
2023-
0.020.717BAK/KS- GSt/PL/BEMag
Petra LehnerDW12723DW 1269313.02.2023