Full text: Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 geändert wird (SNE-V 2018 - 2. Novelle 2023)

Energie-Control Austria für die Regulierung 
der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft 
(E-Control) 
Rudolfsplatz 13A 
1010 Wien 
E-Mail: tarife@e-control.at 
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ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
-W-WP/Th/StJosef ThomanDW12263DW 14226302.02.2023 
Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die 
Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 geändert wird (SNE-V 2018 – 
2. Novelle 2023) – Zwei Varianten. 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung der Entwürfe und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Inhalt des Entwurfs: 
Die gegenständlichen Verordnungsentwürfe der Regulierungskommission der E-Control sind 
Grundlage für die im Kalenderjahr 2023 anzuwendenden Entgelte für die Systemnutzung der 
österreichischen Stromnetze (§ 49 ElWOG 2010). Basis für diese Entgeltbestimmung sind die 
Kosten- und Mengenermittlungen der E-Control, die durch ihren Vorstand mittels Bescheid 
festgestellt wurden (§ 48 Abs 1 ElWOG 2010). 
Mit den vorliegenden Verordnungsentwürfen wird die vom Nationalrat beschlossene 
Subventionierung von Netzverlustkosten (§ 53 Abs. 4 Elektrizitätswirtschafts- und -organi- 
sationsgesetz 2010) technisch umgesetzt. 
Die Bundesarbeitskammer nimmt die gegenständlichen Verordnungsentwürfe zur Kenntnis. 
Hintergrund: 
Die derzeit gültige Systemnutzungsentgelte-Verordnung führte zu einer drastischen Erhöhung 
des Netzverlustentgeltes (mehr als +500%). Grund dafür sind die Verwerfungen auf dem 
liberalisierten Strommarkt sowie die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Die 
Bundesarbeitskammer hatte bereits vor mehreren Monaten eine gesetzliche Änderung 
gefordert, die eine Beschaffung der Netzverlustenergie zu angemessenen Preisen sicherstellt.
	        

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