Bundesministerium für
Arbeit und Wirtschaft
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65Datum
2023-0.081.384
Thomas
MoldaschlDW12291DW 14229122.03.2023
Sammelgesetznovelle BAG und GuKG f. d Einrichtung d. Pflegelehrberufe
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Die vorliegende Sammelgesetznovelle BAG und GuKG umfasst:
Einführung von Sonderbestimmungen zu „Lehrberufe in den Pflegeassistenzberu-
fen“ im BAG
Ergänzungen im GuKG betreffend des Qualifikationsnachweises von Lehrlingen der
Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz
Sie schafft somit rechtliche Grundlagen für eine Einführung von entsprechenden Lehrberufen
in der Pflege.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die BAK eine Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
im Rahmen einer Pflegelehre ablehnt. Der Umstand, dass die Pflegelehre entgegen aller Ar-
gumente und Einwände zahlreicher Pflegeexpert:innen, aller Gewerkschaften, dem Österrei-
chischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband sowie der Bundesarbeitskammer und ent-
gegen der Ablehnung der Mehrheit dieser Berufsgruppe dennoch umgesetzt werden soll, of-
fenbart eine geringe Wertschätzung der politisch Verantwortlichen gegenüber den Beschäf-
tigten in der Pflege.
Das Ziel, die Alterslücke zwischen der Pflichtschule und dem Einstieg in eine Pflegeausbildung
zu schließen, wurde mit der Überführung der Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbe-
reitung sowie höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung in das Regelschulwesen
erreicht. Damit ist die Notwendigkeit der Einführung einer Pflegelehre aus Sicht der Bundes-
arbeitskammer obsolet. Die praktische Anleitung und Begleitung Auszubildender stellt Be-
schäftigte in der Pflege aufgrund des eklatanten Personalmangels schon jetzt vor große Her-