Gesundheitsplanungs GmbH
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2022-0.915.362SV-GStHans-Jörg TrettlerDW12487DW 1269521.03.2023
3. Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH über die Verbindlicherklärung von
Teilen des Regionalen Strukturplans Gesundheit Salzburg 2025
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu Stellung wie folgt:
Mit Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH über die Verbindlicherklärung von Teilen des
Regionalen Strukturplans Gesundheit Salzburg 2025 werden Teile des Regionalen
Strukturplanes Gesundheit, die von der Landes-Zielsteuerungskommission ausgewiesen
werden, gemäß § 23 Abs 6 iVm § 23 Abs 1 und 4 G-ZG für verbindlich erklärt.
Mit der vorliegenden Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH werden jene Teile des
Regionalen Strukturplans Gesundheit Salzburg 2025, die von der Landes-
Zielsteuerungskommission mit Beschluss vom 24. November 2022 als verbindlich zu
erklärend ausgewiesen werden, für verbindlich erklärt.
Der gegenständliche Verordnungsentwurf beinhaltet eine Aktualisierung des Großgeräteplans
im akutstationären Teil.
Wie bereits in unserer Stellungnahme zum Änderungsentwurf des akutstationären Regionalen
Strukturplans Gesundheit Salzburg 2025 angemerkt, ist es grundsätzlich erfreulich, dass auch
für das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg ein MR-Gerät aufgenommen wird
und in der Christian-Doppler-Klinik – Universitätsklinikum der PMU ein weiteres CT-Gerät
hinzukommt.
Die BAK kritisiert jedoch, dass der gegenständliche Großgeräteplan völlig intransparent ist.
Es ist weder ersichtlich wie viele Geräte generell erstattungsfähig sind und wie viele nicht,