Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
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65Fax
501
65Datum
2022-0.
913.230BAK/BPRaith
Anna DW13856DW 14385616.03.2023
Studienbeihilfen Valorisierungsverordnung 2023
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Die Verordnung betrifft die Valorisierung der Studienbeihilfe, der Studienbeihilfe nach
Selbsterhalt und des Studienabschluss-Stipendiums als Teil eines größeren
Entlastungspakets aufgrund der seit 2022 bestehenden Teuerungswelle in Österreich.
Konkret sollen die Berechnungssätze der Studienbeihilfe künftig jährlich per Verordnung
jeweils mit 1. September inflationsangepasst werden. Hierfür wird der Anpassungsfaktor vom
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgesetzt.
Das Wichtigste in Kürze:
Eine Valorisierung der Grundbeträge wird von der BAK grundsätzlich begrüßt. Sie
stellt eine wichtige Maßnahme zur finanziellen Absicherung vieler
Studienbeihilfenbezieher:innen dar. Um den Lebensunterhalt der Bezieher:innen
sicherzustellen, braucht es jedoch einen höheren Valorisierungsfaktor.
Durch die schrittweise Verschiebung der Erhöhung der Grundbeträge von einem
nachträglichen Aufschlag hin zu einer generellen Erhöhung der einzelnen Beträge
wird die Berechnung der Studienbeihilfe einfacher und transparenter gestaltet.
Leider fehlt die Valorisierung bei vielen Beträgen (Unterhaltsleistungen, Absatz- und
Freibeträge), die zur Berechnung herangezogen werden. Hier müssen ebenfalls