Full text: Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2023

Bundesministerium für Bildung, 
Wissenschaft und Forschung 
Minoritenplatz 5 
1010 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2022-0. 
913.230BAK/BPRaith 
Anna     DW13856DW 14385616.03.2023 
Studienbeihilfen Valorisierungsverordnung 2023 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Inhalt des Entwurfs: 
Die Verordnung betrifft die Valorisierung der Studienbeihilfe, der Studienbeihilfe nach 
Selbsterhalt und des Studienabschluss-Stipendiums als Teil eines größeren 
Entlastungspakets aufgrund der seit 2022 bestehenden Teuerungswelle in Österreich. 
Konkret sollen die Berechnungssätze der Studienbeihilfe künftig jährlich per Verordnung 
jeweils mit 1. September inflationsangepasst werden. Hierfür wird der Anpassungsfaktor vom 
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgesetzt. 
Das Wichtigste in Kürze: 
Eine Valorisierung der Grundbeträge wird von der BAK grundsätzlich begrüßt. Sie 
stellt eine wichtige Maßnahme zur finanziellen Absicherung vieler 
Studienbeihilfenbezieher:innen dar. Um den Lebensunterhalt der Bezieher:innen 
sicherzustellen, braucht es jedoch einen höheren Valorisierungsfaktor. 
Durch die schrittweise Verschiebung der Erhöhung der Grundbeträge von einem 
nachträglichen Aufschlag hin zu einer generellen Erhöhung der einzelnen Beträge 
wird die Berechnung der Studienbeihilfe einfacher und transparenter gestaltet. 
Leider fehlt die Valorisierung bei vielen Beträgen (Unterhaltsleistungen, Absatz- und 
Freibeträge), die zur Berechnung herangezogen werden. Hier müssen ebenfalls
	        
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