Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
BMK - V/5 (Chemiepolitik und Biozide)
Stubenbastei 5
1010 Wien
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ZeichenBearbeiter/inTel501
65Datum
2023-0.031.839UV/GSt/CS/HuChristoph
StreisslerDW1216828.
März 2023
Rodentizidsachkundeverordnung
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die Inhalte von Schulungen festgelegt
werden, die Personen absolvieren müssen, wenn sie mit bestimmten Schädlingsbekämp-
fungsmitteln umgehen sollen, sofern sie nicht ohnehin berufliche Schädlingsbekämpfer:innen
sind. Die fraglichen Mittel (Nagetierbekämpfungsmittel mit Wirkstoffen, die die Blutgerinnung
hemmen) haben auch fortpflanzungsschädigende Eigenschaften, weshalb bei ihrer
Anwendung besondere Vorsicht zu walten hat.
Die BAK erachtet die vorgeschlagene Verordnung im Grunde für zweckmäßig. Sie hält es
jedoch für nötig, die Mindestdauer der Schulung festzulegen, um zu verhindern, dass bloße
„Alibischulungen“ durchgeführt werden. Angesichts der im Anhang genannten Inhalte scheint
eine Dauer von zumindest acht Stunden angemessen.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.