Full text: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Sachkundeschulungen zu antikoagulanten Rodentiziden

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, 
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 
BMK - V/5 (Chemiepolitik und Biozide) 
Stubenbastei 5 
1010 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Datum 
2023-0.031.839UV/GSt/CS/HuChristoph 
StreisslerDW1216828. 
März 2023 
Rodentizidsachkundeverordnung 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die Inhalte von Schulungen festgelegt 
werden, die Personen absolvieren müssen, wenn sie mit bestimmten Schädlingsbekämp- 
fungsmitteln umgehen sollen, sofern sie nicht ohnehin berufliche Schädlingsbekämpfer:innen 
sind. Die fraglichen Mittel (Nagetierbekämpfungsmittel mit Wirkstoffen, die die Blutgerinnung 
hemmen) haben auch fortpflanzungsschädigende Eigenschaften, weshalb bei ihrer 
Anwendung besondere Vorsicht zu walten hat. 
Die BAK erachtet die vorgeschlagene Verordnung im Grunde für zweckmäßig. Sie hält es 
jedoch für nötig, die Mindestdauer der Schulung festzulegen, um zu verhindern, dass bloße 
„Alibischulungen“ durchgeführt werden. Angesichts der im Anhang genannten Inhalte scheint 
eine Dauer von zumindest acht Stunden angemessen. 
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.
	        
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