Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ener-
gie, Mobilität, Innovation und Technologie
BMK - II/1 (Mobilitätswende)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
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65Datum
2023-0.245.609UV/GSt/FG/HuFranz GreilDW 1226214.04.2023
Vorschlag der Europäischen Kommission für neue CO2–Standards für Lkw
sowie Erweiterung auf Busse (COM(2023) 88 final - 2023/0042 (COD))
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs
Schwere Nutzfahrzeuge (SNF) – Lkw und Busse – sind für 25 % der CO2-Emissionen im
Straßenverkehr verantwortlich und machen 6 % der gesamten Treibhausgas-Emissionen der
EU aus. Zur Erreichung der Klimaziele für den Green Deal will die EU-Kommission deshalb
die bestehenden CO2-Standards für Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen ab dem Jahr
2030 verschärfen und auf fast alle Lkw-Segmente (Klein-Lkw, Stadt- und Überland-Busse,
Anhänger) ausdehnen. Basierend auf den Werten einer Vergleichsflotte im Jahr 2019/20 müs-
sen bei neuen schweren Nutzfahrzeugen die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen
pro Kilometer ab 2030 um 45 %, ab 2035 um 65 % und ab 2040 um 90 % gesenkt werden.
Darüber hinaus dürfen Stadtbusse ab dem Jahr 2030 nur mehr emissionsfrei erstzugelassen
werden. Als emissionsfrei im Sinne dieses Vorschlags gelten der Antrieb mit Strom, Brenn-
stoffzellen und mit Wasserstoff in Verbrennungsmotoren. Hersteller können nicht Bio- und syn-
thetische Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen zur Erreichung der CO2-Flottengrenz-
werte verwenden und sollen ab 2030 auch keinen Nachlass mehr bei den Reduktionsvorga-
ben erhalten, wenn sie einen Mindestanteil an verkauften Null- und Niedrigemissionsfahrzeu-
gen aufweisen.