Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
BMAW-W – VI/A/1 (Gewerberecht)
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: gewerbe@bmaw.gv.at
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65Fax
501
65Datum
20-
0.127.253W-WP/Au/StSonja
Auer-ParzerDW12311DW 14231129.03.2023
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, der
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie und des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
2023 geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Begutachtungs-
entwurfs mit dem die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 abgeändert werden soll.
Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VfF 2023) enthält in § 6 Absatz 4
Anforderungen an das Leckanzeigesystem für unterirdische Lagerbehälter. Auf Verlangen der
Wirtschaft (zB Tankstellen – fehlende Verfügbarkeit der benötigten Materialien) soll eine
Verlängerung des Übergangszeitraums vorgesehen werden: Für die Anpassung von bereits
bestehenden Anlagen an die vorgeschriebenen Maßnahmen wird nunmehr eine Fristerstreck-
ung von Ende 2025 auf Ende 2027 sowie eine mögliche weitere Verlängerung der Umsetz-
ungsfrist bis Ende 2029 vorgesehen. Dies unter der Bedingung, dass eine aktuelle Prüfung
keinerlei Beanstandung hervorgebracht hat.
Die BAK nimmt diesen Regelungsvorschlag zur Kenntnis, weist jedoch grundsätzlich darauf
hin, dass der Schutzzweck der Norm für eine rasche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben spricht.