Full text: Verordnung d Bundesministers f Arbeit u Wirtschaft, d Bundesministerin f Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation u Technologie u d BM f Soziales, Gesundh., Pflege u Konsumentenschutz, m d d VO über brennbare Flüssigk. 2023 geändert wird

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft 
BMAW-W – VI/A/1 (Gewerberecht) 
Stubenring 1 
1010 Wien 
E-Mail: gewerbe@bmaw.gv.at 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
20- 
0.127.253W-WP/Au/StSonja 
Auer-ParzerDW12311DW 14231129.03.2023 
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, der 
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und 
Technologie und des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und 
Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 
2023 geändert wird 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Begutachtungs- 
entwurfs mit dem die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 abgeändert werden soll. 
Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VfF 2023) enthält in § 6 Absatz 4 
Anforderungen an das Leckanzeigesystem für unterirdische Lagerbehälter. Auf Verlangen der 
Wirtschaft (zB Tankstellen – fehlende Verfügbarkeit der benötigten Materialien) soll eine 
Verlängerung des Übergangszeitraums vorgesehen werden: Für die Anpassung von bereits 
bestehenden Anlagen an die vorgeschriebenen Maßnahmen wird nunmehr eine Fristerstreck- 
ung von Ende 2025 auf Ende 2027 sowie eine mögliche weitere Verlängerung der Umsetz- 
ungsfrist bis Ende 2029 vorgesehen. Dies unter der Bedingung, dass eine aktuelle Prüfung 
keinerlei Beanstandung hervorgebracht hat. 
Die BAK nimmt diesen Regelungsvorschlag zur Kenntnis, weist jedoch grundsätzlich darauf 
hin, dass der Schutzzweck der Norm für eine rasche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben spricht.
	        
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