Bundesministerium für Bildung, Wissen-
schaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Ihr ZeichenUnser
ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
2022-
0.764.096
BAK/BPElke LarcherDW12887DW
14288724.03.2023
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und For-
schung mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und
der Sonderschulen geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Der vorliegende Entwurf sieht die gesetzliche Verankerung des Faches „Digitale Grundbil-
dung“ in den Lehrplanbestimmungen der Sekundarstufe 1 der Sonderschulen (allgemeine
Sonderschule, Sonderschule für gehörlose Kinder und Sonderschule für blinde Kinder) vor.
Das Fach „Digitale Grundbildung“ ist als verbindliche Übung integriert im Unterricht der Pflicht-
gegenstände vorgesehen.
Die Bundesarbeitskammer begrüßt die Einführung der verbindlichen Übung in der Sekundar-
stufe 1 der Sonderschulen und regt an, die Möglichkeit einzuräumen die „Digitale Grundbil-
dung“ schulautonom auch in den anderen Sparten der Sekundarstufe 1 der Sonderschulen
anbieten zu können.
Im Zuge der Einführung der „Digitale Grundbildung“ ist, aus Sicht der Bundesarbeitskammer,
neben der technischen Ausstattung, die unterrichtenden Lehrer:innen adäquat auf diese neue
Aufgabe pädagogisch-didaktisch und fachlich vorzubereiten, der entscheidende Erfolgsfaktor.
Nach der gesetzlichen Verankerung braucht es daher eine Implementierungsstrategie, um die
dazu gehörende Schulentwicklung sicherzustellen und begleiten zu können.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.