Full text: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen geändert wird

Bundesministerium für Bildung, Wissen- 
schaft und Forschung 
Minoritenplatz 5 
1010 Wien     
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2022- 
0.764.096 
BAK/BPElke LarcherDW12887DW 
14288724.03.2023 
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und For- 
schung mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und 
der Sonderschulen geändert wird 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Der vorliegende Entwurf sieht die gesetzliche Verankerung des Faches „Digitale Grundbil- 
dung“ in den Lehrplanbestimmungen der Sekundarstufe 1 der Sonderschulen (allgemeine 
Sonderschule, Sonderschule für gehörlose Kinder und Sonderschule für blinde Kinder) vor. 
Das Fach „Digitale Grundbildung“ ist als verbindliche Übung integriert im Unterricht der Pflicht- 
gegenstände vorgesehen. 
Die Bundesarbeitskammer begrüßt die Einführung der verbindlichen Übung in der Sekundar- 
stufe 1 der Sonderschulen und regt an, die Möglichkeit einzuräumen die „Digitale Grundbil- 
dung“ schulautonom auch in den anderen Sparten der Sekundarstufe 1 der Sonderschulen 
anbieten zu können. 
Im Zuge der Einführung der „Digitale Grundbildung“ ist, aus Sicht der Bundesarbeitskammer, 
neben der technischen Ausstattung, die unterrichtenden Lehrer:innen adäquat auf diese neue 
Aufgabe pädagogisch-didaktisch und fachlich vorzubereiten, der entscheidende Erfolgsfaktor. 
Nach der gesetzlichen Verankerung braucht es daher eine Implementierungsstrategie, um die 
dazu gehörende Schulentwicklung sicherzustellen und begleiten zu können. 
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.