Full text: Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Bundesministerium für 
Soziales, Gesundheit, Pflege und 
Konsumentenschutz 
Stubenring 1 
1010 Wien 
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ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023-0.162.728SV-GStStephanie 
PrinzingerDW124761269531.03.2023 
Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemei- 
ne Sozialversicherungsgesetz geändert werden 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfes des Bun- 
desgesetzes, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversiche- 
rungsgesetz geändert wird und nimmt dazu Stellung wie folgt: 
Die BAK begrüßt grundsätzlich den gegenständlichen Entwurf, darunter vor allem folgende 
Neuerungen: 
Das Wichtigste in Kürze: 
Die BAK befürwortet die – von ihr bereits für die Stammfassung des PrimVG 
geforderte und künftig bestehende – Möglichkeit, dass auch Angehörige anderer 
gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe Gesellschafter einer Gruppenpraxis 
(multiprofessionelle Gruppenpraxis) sein dürfen. 
Begrüßt wird, dass künftig die Möglichkeit besteht, eigene Kinder-PVE zu gründen; 
ebenso wie die Einbindung von Fachärzten für Frauenheilkunde – und Geburtshilfe. 
Das neu vorgesehene verkürzte Auswahlverfahren in § 14a wird von der BAK befür- 
wortet. Bei Gefahr einer medizinischen Unterversorgung können PVE künftig auch 
ohne Einvernehmen mit der Ärztekammer errichtet werden. Wir erwarten uns vor die- 
ser Novellierung, dass die Umsetzung der Primärversorgung in Österreich rascher 
voranschreiten wird.
	        
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