Bundesministerium für
Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
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65Fax
501
65Datum
2023-0.162.728SV-GStStephanie
PrinzingerDW124761269531.03.2023
Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemei-
ne Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfes des Bun-
desgesetzes, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversiche-
rungsgesetz geändert wird und nimmt dazu Stellung wie folgt:
Die BAK begrüßt grundsätzlich den gegenständlichen Entwurf, darunter vor allem folgende
Neuerungen:
Das Wichtigste in Kürze:
Die BAK befürwortet die – von ihr bereits für die Stammfassung des PrimVG
geforderte und künftig bestehende – Möglichkeit, dass auch Angehörige anderer
gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe Gesellschafter einer Gruppenpraxis
(multiprofessionelle Gruppenpraxis) sein dürfen.
Begrüßt wird, dass künftig die Möglichkeit besteht, eigene Kinder-PVE zu gründen;
ebenso wie die Einbindung von Fachärzten für Frauenheilkunde – und Geburtshilfe.
Das neu vorgesehene verkürzte Auswahlverfahren in § 14a wird von der BAK befür-
wortet. Bei Gefahr einer medizinischen Unterversorgung können PVE künftig auch
ohne Einvernehmen mit der Ärztekammer errichtet werden. Wir erwarten uns vor die-
ser Novellierung, dass die Umsetzung der Primärversorgung in Österreich rascher
voranschreiten wird.