Full text: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2023)

Bundesministerium 
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, 
Innovation und Technologie 
IV/ST2 (Rechtsbereich Straßenverkehr) 
Radetzkystraße 2 
1030 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023- 
0.069.834UV/GSt/PR/SPStefanie 
PressingerDW12818DW 14281813.03.2023 
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, 
Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für 
Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2023) 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung: 
Inhalt des Entwurfs: 
Mit dieser Verordnung soll in der Ferienzeit 2023 eine Entlastung der durch den starken 
Urlauberreiseverkehr besonders betroffenen Verkehrsrouten erreicht werden. Zwischen 
6.4.2023 und 26.8.2023 gibt es für den Schwerverkehr, also Lkw über 7,5 t wieder Fahr- 
verbote, um das Verkehrsaufkommen insgesamt zu verringern und die Verkehrssicherheit zu 
erhöhen. Als positiver Nebeneffekt des Fahrverbots ist die Verringerung des damit 
verbundenen anteiligen CO2-Ausstoßes und der wegfallenden Lärmbelästigung zu sehen, 
was aus umweltpolitischen Gründen jedenfalls zu begrüßen ist. 
Das Wichtigste in Kürze: 
Die Fortführung des jahrelangen Lkw-Fahrverbots an Samstagen mit starkem 
touristischen Reiseverkehr auf österreichischen Autobahnen und Bundesstraßen wird 
grundsätzlich begrüßt. Leider fehlen wieder einmal wesentliche Transitrouten. 
Die BAK wird nicht müde, die analoge Anwendung des vorliegenden Fahrverbots- 
kalenders 2023 auch auf der A 10 (Tauernautobahn) sowie  auf der B 180 
(Reschenpass Bundesstraße) zu fordern.
	        

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