Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
IV/ST2 (Rechtsbereich Straßenverkehr)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr ZeichenUnser
ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
2023-
0.069.834UV/GSt/PR/SPStefanie
PressingerDW12818DW 14281813.03.2023
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für
Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2023)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Mit dieser Verordnung soll in der Ferienzeit 2023 eine Entlastung der durch den starken
Urlauberreiseverkehr besonders betroffenen Verkehrsrouten erreicht werden. Zwischen
6.4.2023 und 26.8.2023 gibt es für den Schwerverkehr, also Lkw über 7,5 t wieder Fahr-
verbote, um das Verkehrsaufkommen insgesamt zu verringern und die Verkehrssicherheit zu
erhöhen. Als positiver Nebeneffekt des Fahrverbots ist die Verringerung des damit
verbundenen anteiligen CO2-Ausstoßes und der wegfallenden Lärmbelästigung zu sehen,
was aus umweltpolitischen Gründen jedenfalls zu begrüßen ist.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Fortführung des jahrelangen Lkw-Fahrverbots an Samstagen mit starkem
touristischen Reiseverkehr auf österreichischen Autobahnen und Bundesstraßen wird
grundsätzlich begrüßt. Leider fehlen wieder einmal wesentliche Transitrouten.
Die BAK wird nicht müde, die analoge Anwendung des vorliegenden Fahrverbots-
kalenders 2023 auch auf der A 10 (Tauernautobahn) sowie auf der B 180
(Reschenpass Bundesstraße) zu fordern.