Full text: Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert wird

Bundesministerium für Inneres 
Herrengasse 7 
1010 Wien 
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ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023-0.046.027AR-GStBK/JhMag KariotisDW12864DW 1247121.04.2023 
Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprä- 
vention und Korruptionsbekämpfung geändert wird (BAK-G) 
Die Bundesarbeitskammer bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu 
wie folgt Stellung. 
Inhalt des Entwurfs: 
Der vorliegende Entwurf sieht den Erläuterungen zufolge vor, dass zwecks Stärkung des Ver- 
trauens in die Exekutive, die konsequente Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Po- 
lizeibeamt:innen sichergestellt wird. 
Hierfür soll eine eigene Organisationseinheit, namentlich die „Ermittlungs- und Beschwerde- 
stelle Misshandlungsvorwürfe“ im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptions- 
bekämpfung (BAK) eingerichtet werden. Das BAK ist im Ressortbereich des Bundesministe- 
riums für Inneres angesiedelt. 
Ziel ist es, die Ermittlungsstelle interdisziplinär und multiprofessionell zu besetzen, wobei zu- 
dem auch eine spezialisierte Ausbildung – insbesondere im Bereich der Grund- und Freiheits- 
rechte sowie der Menschenrechte – für die dort beschäftigten Bediensteten vorgesehen ist. 
Die Ermittlungsstelle soll darüber hinaus auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen 
bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffen- 
gebrauch zuständig sein.
	        
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