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2023-0.046.027AR-GStBK/JhMag KariotisDW12864DW 1247121.04.2023
Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprä-
vention und Korruptionsbekämpfung geändert wird (BAK-G)
Die Bundesarbeitskammer bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu
wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Der vorliegende Entwurf sieht den Erläuterungen zufolge vor, dass zwecks Stärkung des Ver-
trauens in die Exekutive, die konsequente Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Po-
lizeibeamt:innen sichergestellt wird.
Hierfür soll eine eigene Organisationseinheit, namentlich die „Ermittlungs- und Beschwerde-
stelle Misshandlungsvorwürfe“ im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptions-
bekämpfung (BAK) eingerichtet werden. Das BAK ist im Ressortbereich des Bundesministe-
riums für Inneres angesiedelt.
Ziel ist es, die Ermittlungsstelle interdisziplinär und multiprofessionell zu besetzen, wobei zu-
dem auch eine spezialisierte Ausbildung – insbesondere im Bereich der Grund- und Freiheits-
rechte sowie der Menschenrechte – für die dort beschäftigten Bediensteten vorgesehen ist.
Die Ermittlungsstelle soll darüber hinaus auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen
bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffen-
gebrauch zuständig sein.