Stellungnahme zur Neufassung der Mindeststandards zum Risikomanage-
ment und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungs-
trägern (FMA-FXTT-MS)
Die Bundesarbeitskammer bedankt sich für die Übermittlung des oben genannten Entwurfes
und gibt folgende Stellungnahme ab:
Nach dem de facto-Verbot der FMA im Jahr 2008 zur Vergabe von Fremdwährungskrediten
sind mehrere Versionen von FMA-Mindeststandards zum Risikomanagement und zur
Vergabe von Fremdwährungskrediten, erlassen worden. Diese neuen FMA-Mindeststandards
stellen eine Überarbeitung der diesbezüglichen FMA-Mindeststandards vom 1. Juni 2017 dar.
Im vorliegenden Entwurf ist zu begrüßen:
▪
Die FMA stuft den Fremdwährungskredit als kein Massenprodukt ein und erachtet es
als eine für Konsument:innen nicht geeignete Form der Kreditfinanzierung.
▪
Eine Vergabe ist nur an bestimmte definierte Personengruppen möglich, unter ande-
rem an Kunden mit bester Bonität.
▪
Eine Bank hat – wie bisher – für die Vergabe und Gestionierung über schriftliche Leit-
linien zu verfügen.
▪
Die potenziellen Kreditnehmer:innen zur Verfügung zu stellenden Erläuterungen ha-
ben einem hohen Maß an Informationsqualität zu genügen und diese in die Lage zu
versetzen, eine entsprechende Entscheidung treffen zu können.
▪
Positiv ist zu bewerten, dass die Finanzmarktaufsicht weiterhin großes Augenmerk
auf eine nachhaltige Reduktion des Gesamtvolumens von Fremdwährungskrediten
und Tilgungsträgerkrediten von Verbraucher:innen legt und Kreditinstitute schriftliche
und dokumentierte Strategien dafür ausarbeiten sollen.
FMA
Österreichische Finanzmarktaufsicht
Bereich Bankenaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
1090 Wien
Per Mail an:
Konsultation.MS.FXTT@fma.gv.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel
501 65
Fax
501 65
Datum
FMA-SG23
5000/0025-
CSA/2023
BAK/KS-
GSt/Pr/BE
Mag Christian
Prantner
DW
12511
DW 12694 17.04.2023