Full text: BG, mit dem das DLT-Verordnung-Vollzugsgesetz (DLT-VVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden

Bundesministerium für Finanzen 
Johannesgasse 5 
1010 Wien 
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ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023- 
0.181.756WW-St/Ges/PaThomas 
ZotterDW12637DW 14263723.03.2023 
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über das Wirk- 
samwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Dis- 
tributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen und zur Ände- 
rung der Verordnungen (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 sowie der 
Richtlinie 2014/65/EU (DLT-Verordnung-Vollzugsgesetz – DLT-VVG) erlassen 
wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Wertpapierauf- 
sichtsgesetz 2018 geändert werden 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittelung des Entwurfs und nimmt 
wie folgt Stellung: 
Kernstück des vorliegenden Gesetzesentwurfs sind Begleitmaßnahmen, die für das 
Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed- 
Ledger-Technologie (DLT und zu Deutsch „Technologie des verteilten Kontenbuchs“) 
basierende Marktinfrastrukturen in Österreich erforderlich sind. Diese Begleitmaßnahmen 
betreffen insbesondere die Benennung der zuständigen Behörde. Diese Behörde ist für die 
Erteilung der besonderen Genehmigung zuständig, die für den Betrieb einer 
Marktinfrastruktur, welche auf der DLT basiert, notwendig ist. Die Behörde ist auch für die 
Beaufsichtigung der Betreiber von Marktinfrastrukturen mit Sitz oder Hauptverwaltung in 
Österreich zuständig. 
Oben genannte Verordnung (EU) 2022/858 soll die Entwicklung von 
Finanzmarktinfrastrukturen fördern, die mit Hilfe der DLT, Dienstleistungen für den Handel und 
die Abwicklung von jenen Krypto-Werten erbringen, die als Finanzinstrumente gelten. 
Dadurch sollen Effizienz, Transparenz und Wettbewerb bei Handels- und 
Abwicklungstätigkeiten erhöht werden. Gleichzeitig soll ein hohes Maß an Anlegerschutz, 
Marktintegrität und Finanzmarktstabilität sichergestellt werden und ein Erfahrungsaustausch 
zwischen Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden in Bezug auf DLT und jenen Krypto 
Instrumente, die als Finanzinstrumente gelten, ermöglicht werden.
	        
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