Bundesministerium für Finanzen
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501
65Datum
2023-
0.181.756WW-St/Ges/PaThomas
ZotterDW12637DW 14263723.03.2023
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über das Wirk-
samwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Dis-
tributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen und zur Ände-
rung der Verordnungen (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 sowie der
Richtlinie 2014/65/EU (DLT-Verordnung-Vollzugsgesetz – DLT-VVG) erlassen
wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Wertpapierauf-
sichtsgesetz 2018 geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittelung des Entwurfs und nimmt
wie folgt Stellung:
Kernstück des vorliegenden Gesetzesentwurfs sind Begleitmaßnahmen, die für das
Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-
Ledger-Technologie (DLT und zu Deutsch „Technologie des verteilten Kontenbuchs“)
basierende Marktinfrastrukturen in Österreich erforderlich sind. Diese Begleitmaßnahmen
betreffen insbesondere die Benennung der zuständigen Behörde. Diese Behörde ist für die
Erteilung der besonderen Genehmigung zuständig, die für den Betrieb einer
Marktinfrastruktur, welche auf der DLT basiert, notwendig ist. Die Behörde ist auch für die
Beaufsichtigung der Betreiber von Marktinfrastrukturen mit Sitz oder Hauptverwaltung in
Österreich zuständig.
Oben genannte Verordnung (EU) 2022/858 soll die Entwicklung von
Finanzmarktinfrastrukturen fördern, die mit Hilfe der DLT, Dienstleistungen für den Handel und
die Abwicklung von jenen Krypto-Werten erbringen, die als Finanzinstrumente gelten.
Dadurch sollen Effizienz, Transparenz und Wettbewerb bei Handels- und
Abwicklungstätigkeiten erhöht werden. Gleichzeitig soll ein hohes Maß an Anlegerschutz,
Marktintegrität und Finanzmarktstabilität sichergestellt werden und ein Erfahrungsaustausch
zwischen Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden in Bezug auf DLT und jenen Krypto
Instrumente, die als Finanzinstrumente gelten, ermöglicht werden.