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Full text: Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 geändert wird

Bundesministerium für Land- und 
Forstwirtschaft, Regionen und 
Wasserwirtschaft 
Stubenring 1 
1010 Wien 
E-Mail: Rudolf.schmid@bml.gv.at 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023- 
0.157.226W-WP/Bu/StMaria 
BurgstallerDW12165DW 14216517.04.2023 
Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 geändert wird 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs mit dem die 
Regelungen zu den DAC-Weinen stärker mit den Bestimmungen der EU über den Schutz 
von geographischen Angaben verbunden werden, der Begriff der "ortsübergreifenden 
Weinbaugemeinde" im Weingesetz verankert und die EU-rechtlich vorgeschriebene Ernte- 
und Bestandsmeldung auf elektronische Form umgestellt wird. 
Diese Änderungen im Weingesetz werden zur Kenntnis genommen.
	        
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