Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
V/2 (Abfall- und Altlastenrecht)
Stubenbastei 5
1010 Wien
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ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
2023-0.196.013
2023-0.196.016
2023-0.195.934UV/GSt/HO/SPWerner
HochreiterDW12624DW 14262420.04.2023
Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird
(AWG-Novelle Digitalisierung) | Verordnung der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der
die Verpackungsverordnung 2014 geändert wird (Verpackungsverordnung-
Novelle 2023) | Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Pfand für
Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (Pfandverordnung
für Einweggetränkeverpackungen)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung der drei Entwürfe und
nimmt dazu wie folgt Stellung:
Inhalt der Entwürfe:
Alle drei Regelungsvorhaben beziehen sich in ihrem Schwerpunkt auf die Einführung eines
Pfandes auf Getränkeeinwegflaschen, die ab 2025 dann auch wieder im Handel gegen
Rückgabe des Pfandbetrages zurückgegeben werden sollen. Weitere Vorhaben betreffen
Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft und Klarstellungen hinsichtlich der Beschwerde-
rechte von Umweltorganisationen in Beschwerdeverfahren.
Das Wichtigste in Kürze:
Die BAK hat sich schon seit geraumer Zeit für ein Einweggetränkepfand eingesetzt. Im
gewählten Tarifregulierungsmodell braucht es noch Verbesserungen:
Transparenz und Beteiligung bei der Tariffestlegung schaffen; Aufsichtsrechte
deutlich erweitern; eine klares Tariffestsetzungsrecht der Behörde für den Konfliktfall
schaffen
Festlegung einer Transport Fee, wenn die Logistik des Handels benützt wird