Full text: Eltern-Kind-Pass-Gesetz

  
 Bundesministerium für   
Soziales, Gesundheit, Pflege und   
Konsumentenschutz 
Stubenring 1 
1010 Wien 
  
      
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fa 
x 
 501 
65 Datum 
2023- 
0.238.841 
SV-GSt Krisztina Juhasz DW 12853 DW 12695 26.04.2023 
  
    
 [Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem nähere Regelungen zu einem 
elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen werden (eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG) 
erlassen und das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversiche- 
rungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienlastenausgleichsge- 
setz 1967 geändert werden (Eltern-Kind-Pass-Gesetz) 
  
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
 Inhalt des Entwurfs: 
 Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht einerseits fachliche und finanzielle Regelungen zum 
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm und andererseits die Einführung des elektroni- 
schen Eltern-Kind-Passes vor. Im Zuge des eEltern-Kind-Pass-Gesetzes soll der Mutter-Kind- 
Pass nunmehr zum elektronischen Eltern-Kind-Pass weiterentwickelt und betroffenen Eltern 
als App, sowie Web-Anwendung - samt zusätzlicher Erinnerungs- und Informationsfunktionen 
- zur Verfügung gestellt werden. Eine elektronische Dokumentationsplattform der Untersu- 
chungen und Beratungen für Schwangere und Kind soll Datenauswertungen für gesundheits- 
politische, ökonomische und soziale Fragestellungen ermöglichen. Die neuen Regelungen 
sind auch für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld relevant. 
 Das Wichtigste in Kürze: 
 Die BAK begrüßt vor allem folgende Neuerungen des vorliegenden Entwurfs: 
  
• Schaffung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass Anwendung.  
	        
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