Bundesministerium für
Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fa
x
501
65 Datum
2023-
0.238.841
SV-GSt Krisztina Juhasz DW 12853 DW 12695 26.04.2023
[Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem nähere Regelungen zu einem
elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen werden (eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG)
erlassen und das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversiche-
rungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienlastenausgleichsge-
setz 1967 geändert werden (Eltern-Kind-Pass-Gesetz)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht einerseits fachliche und finanzielle Regelungen zum
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm und andererseits die Einführung des elektroni-
schen Eltern-Kind-Passes vor. Im Zuge des eEltern-Kind-Pass-Gesetzes soll der Mutter-Kind-
Pass nunmehr zum elektronischen Eltern-Kind-Pass weiterentwickelt und betroffenen Eltern
als App, sowie Web-Anwendung - samt zusätzlicher Erinnerungs- und Informationsfunktionen
- zur Verfügung gestellt werden. Eine elektronische Dokumentationsplattform der Untersu-
chungen und Beratungen für Schwangere und Kind soll Datenauswertungen für gesundheits-
politische, ökonomische und soziale Fragestellungen ermöglichen. Die neuen Regelungen
sind auch für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld relevant.
Das Wichtigste in Kürze:
Die BAK begrüßt vor allem folgende Neuerungen des vorliegenden Entwurfs:
• Schaffung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass Anwendung.