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Full text: COVID-19-Überführungsgesetz

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, 
Pflege und Konsumentenschutz 
Stubenring 1 
1010 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 65Fa 
x 
501 65Datum 
2023- 
0.217.288SV-GStFabian 
Gamper, 
Elisabeth 
HansemannDW12408DW 
1269526.04.2023 
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über Zweckzuschüsse an 
Länder und Gemeinden für die Durchführung der Corona-Schutzimpfung (COVID-19- 
Impffinanzierungsgesetz) und ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen für 
das COVID-19-Maßnahmengesetz getroffen werden und das Epidemiegesetz 1950, das 
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, 
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und 
Unfallversicherungsgesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das 
Ärztegesetz 1998, das Psychotherapiegesetz und das Sanitätergesetz geändert werden 
(COVID-19-Überführungsgesetz); 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs des COVID- 
19-Überführungsgesetzes und nimmt dazu wie folgt Stellung: 
Grundsätzlich ist jeder rechtsbereinigende Vorschlag, mit dem eine teilweise Überführung des 
zu Pandemiezwecken geschaffenen Regelwerks ins Dauerrecht bzw. die Aufhebung nicht 
mehr erforderlicher Bestimmungen erfolgen soll, zu begrüßen. Gleichzeitig sollte aus Sicht der 
Bundesarbeitskammer (BAK) die Gelegenheit genützt werden, die politisch angekündigte 
„Aufarbeitung“ der Pandemie in der Legistik zu beginnen und sich daher im vorliegenden 
Gesetzesentwurf widerspiegeln. Weiters sollten die zahlreichen Berichte und 
Handlungsempfehlungen des Rechnungshofes zum Pandemiethema selbstverständlich 
berücksichtigt werden. Zuletzt sollte gerade im Rahmen eines Überführungsgesetzes an jenen 
legistischen Stellschrauben gedreht werden, die aus der Sicht der Rechtsanwender:innen und 
Rechtsunterworfenen im Zuge der Pandemie Rechtsunsicherheit generierten. Diesen 
Ansprüchen genügt der vorliegende Entwurf jedoch nicht vollends.
	        
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