Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Ihr ZeichenUnser
ZeichenBearbeiter/inTel501 65Fa
x
501 65Datum
2023-
0.217.288SV-GStFabian
Gamper,
Elisabeth
HansemannDW12408DW
1269526.04.2023
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über Zweckzuschüsse an
Länder und Gemeinden für die Durchführung der Corona-Schutzimpfung (COVID-19-
Impffinanzierungsgesetz) und ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen für
das COVID-19-Maßnahmengesetz getroffen werden und das Epidemiegesetz 1950, das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das
Ärztegesetz 1998, das Psychotherapiegesetz und das Sanitätergesetz geändert werden
(COVID-19-Überführungsgesetz);
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs des COVID-
19-Überführungsgesetzes und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist jeder rechtsbereinigende Vorschlag, mit dem eine teilweise Überführung des
zu Pandemiezwecken geschaffenen Regelwerks ins Dauerrecht bzw. die Aufhebung nicht
mehr erforderlicher Bestimmungen erfolgen soll, zu begrüßen. Gleichzeitig sollte aus Sicht der
Bundesarbeitskammer (BAK) die Gelegenheit genützt werden, die politisch angekündigte
„Aufarbeitung“ der Pandemie in der Legistik zu beginnen und sich daher im vorliegenden
Gesetzesentwurf widerspiegeln. Weiters sollten die zahlreichen Berichte und
Handlungsempfehlungen des Rechnungshofes zum Pandemiethema selbstverständlich
berücksichtigt werden. Zuletzt sollte gerade im Rahmen eines Überführungsgesetzes an jenen
legistischen Stellschrauben gedreht werden, die aus der Sicht der Rechtsanwender:innen und
Rechtsunterworfenen im Zuge der Pandemie Rechtsunsicherheit generierten. Diesen
Ansprüchen genügt der vorliegende Entwurf jedoch nicht vollends.