Bundesministerium für Finanzen
BMF – IV/1 (IV/1)
Johannesgasse 5
1010 Wien
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ZeichenBearbeiter/inTel501 65Fa
x
501
65Datum
2023-
0.305.043SR-GSt/BE/PEDominik
BernhoferDW12288DW 14228809.05.2023
Abgabenänderungsgesetz 2023, CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 und
Verordnungen
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Das Abgabenänderungsgesetz 2023 betrifft im Wesentlichen technische Anpassungen auf-
grund von Judikatur, Rechnungshof-Empfehlungen und konkreten praktischen Problemlagen.
Größere materielle Änderungen gibt es im Einkommensteuergesetz und im Tabakmonopol-
gesetz, welches an das Bundesvergaberecht angepasst werden soll.
Das CESOP-Umsetzungsgesetz betrifft die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284, die die
Zahlungsdienstleister verpflichtet für Zwecke der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges be-
stimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzuzeichnen und diese den Mitgliedsstaaten zu
melden.
Die BAK begrüßt die überwiegende Mehrzahl der Änderungen. Besonders positiv hervorzu-
heben ist die Einführung strengerer Voraussetzungen an die Dividenden-Zurechnung bei zen-
tral verwahrten Aktien, die einen wirksamen Hebel gegen Steuersparmodelle wie CumCum
darstellen. Kritisch, weil systemwidrig sieht die BAK die Generalannahme, dass Einkünften
aus der ärztlichen Betreuung von Insass:innen von Haftanstalten stets freiberufliche Einkünfte
seien. Im Erdgasabgabegesetz wäre zu prüfen, ob die derzeit bestehende Begünstigung für
Wasserstoff nicht zu weitgehend ist.