Full text: Begutachtung des Entwurfes eines Abgabenänderungsgesetzes 2023, eines CESOP-Umsetzungsgesetzes, 2023 und von Verordnungen

Bundesministerium für Finanzen 
BMF – IV/1 (IV/1) 
Johannesgasse 5 
1010 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 65Fa 
x 
501 
65Datum 
2023- 
0.305.043SR-GSt/BE/PEDominik 
BernhoferDW12288DW 14228809.05.2023 
Abgabenänderungsgesetz 2023, CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 und 
Verordnungen 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Das Abgabenänderungsgesetz 2023 betrifft im Wesentlichen technische Anpassungen auf- 
grund von Judikatur, Rechnungshof-Empfehlungen und konkreten praktischen Problemlagen. 
Größere materielle Änderungen gibt es im Einkommensteuergesetz und im Tabakmonopol- 
gesetz, welches an das Bundesvergaberecht angepasst werden soll. 
Das CESOP-Umsetzungsgesetz betrifft die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284, die die 
Zahlungsdienstleister verpflichtet für Zwecke der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges be- 
stimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzuzeichnen und diese den Mitgliedsstaaten zu 
melden. 
Die BAK begrüßt die überwiegende Mehrzahl der Änderungen. Besonders positiv hervorzu- 
heben ist die Einführung strengerer Voraussetzungen an die Dividenden-Zurechnung bei zen- 
tral verwahrten Aktien, die einen wirksamen Hebel gegen Steuersparmodelle wie CumCum 
darstellen. Kritisch, weil systemwidrig sieht die BAK die Generalannahme, dass Einkünften 
aus der ärztlichen Betreuung von Insass:innen von Haftanstalten stets freiberufliche Einkünfte 
seien. Im Erdgasabgabegesetz wäre zu prüfen, ob die derzeit bestehende Begünstigung für 
Wasserstoff nicht zu weitgehend ist.
	        
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