Full text: Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 aufgehoben wird und das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz geändert wird

Bundesministerium für Kunst, Kultur und 
öffentlicher Dienst und Sport 
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1010 Wien 
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65Datum 
2023-0.322.393SV-GStAlexander De BritoDW12489DW 1269517.05.2023 
Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 aufgehoben 
wird und das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz geändert wird 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Zu den wesentlichen Inhalten des geplanten Entwurfs: 
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds wurde mit dem Künstler-Sozialversicherungsfondsge- 
setz, BGBl. I Nr. 131/2000, errichtet, um für alle selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen 
und Künstler innerhalb einer bestimmten Einkommensbandbreite die Beiträge in die gesetzli- 
che Sozialversicherung durch Zuschüsse (Beitragszuschüsse) zu fördern und für die notwen- 
digen Mittel hierzu aufzukommen. Im Zuge der nun geplanten Umstellung der bisherigen Fi- 
nanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Entkoppelung von Rundfunkemp- 
fang und Rundfunkgebühren im Sinne einer Ausgestaltung als Haushaltsabgabe, soll der bis- 
her im Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geregelte Kunstförderungsbeitrag als Bundesab- 
gabe entfallen. 
Zu Art. 1 (Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981): 
Das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 soll gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Re- 
gelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks außer Kraft treten. Die dortige 
Regelung des Kunstförderungsbeitrags soll damit ersatzlos aufgehoben werden. Die Abga- 
ben, die zur Finanzierung der Aufgaben des Künstler-Sozialversicherungsfonds vorgesehen 
sind, sollen direkt in das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz transferiert werden.
	        
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