Bundesministerium für Kunst, Kultur und
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2023-0.322.393SV-GStAlexander De BritoDW12489DW 1269517.05.2023
Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 aufgehoben
wird und das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Zu den wesentlichen Inhalten des geplanten Entwurfs:
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds wurde mit dem Künstler-Sozialversicherungsfondsge-
setz, BGBl. I Nr. 131/2000, errichtet, um für alle selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen
und Künstler innerhalb einer bestimmten Einkommensbandbreite die Beiträge in die gesetzli-
che Sozialversicherung durch Zuschüsse (Beitragszuschüsse) zu fördern und für die notwen-
digen Mittel hierzu aufzukommen. Im Zuge der nun geplanten Umstellung der bisherigen Fi-
nanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Entkoppelung von Rundfunkemp-
fang und Rundfunkgebühren im Sinne einer Ausgestaltung als Haushaltsabgabe, soll der bis-
her im Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geregelte Kunstförderungsbeitrag als Bundesab-
gabe entfallen.
Zu Art. 1 (Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981):
Das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 soll gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Re-
gelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks außer Kraft treten. Die dortige
Regelung des Kunstförderungsbeitrags soll damit ersatzlos aufgehoben werden. Die Abga-
ben, die zur Finanzierung der Aufgaben des Künstler-Sozialversicherungsfonds vorgesehen
sind, sollen direkt in das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz transferiert werden.