Full text: Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert wird

Bundesministerium für Finanzen 
BMF – Präs. 4 (Präs.4) 
Johannesgasse 5 
1010 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023- 
0.197.324SR-GSt/SA/PEMartin 
SaringerDW12448DW 14244817.05.2023 
Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geän- 
dert wird 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Regis- 
tergesetzes (WiEReG-Novelle 2023), sollen laut Wirkungsfolgenabschätzung insbesondere 
die folgenden Ziele erreicht werden: 
Unterstützung der zuständigen Behörden durch einen automatisierten Abgleich des 
Registers der wirtschaftlichen Eigentümer mit Sanktionslisten 
Verbesserung der risikobasierten Aufsicht durch die Registerbehörde 
Verbesserung der Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen relevanten 
Behörden 
Bessere Erkenntnis von Scheinunternehmen 
Gewährleistung der Einsicht in das Register für Personen und Organisationen mit be- 
rechtigtem Interesse zur Herstellung des unionsrechtkonformen Zustandes 
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: 
Zur effektiveren Verfolgung von Sanktionen, soll über das Wirtschaftliche Eigentümer 
Register künftig ein automatisierter Abgleich der Sanktionslisten mit dem Firmenbuch, 
dem Vereinsregister, dem Ergänzungsregister und den Informationen aus dem Re- 
gister der wirtschaftlichen Eigentümer erfolgen.
	        
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