Bundesministerium für Finanzen
BMF – Präs. 4 (Präs.4)
Johannesgasse 5
1010 Wien
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ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
2023-
0.197.324SR-GSt/SA/PEMartin
SaringerDW12448DW 14244817.05.2023
Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geän-
dert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Regis-
tergesetzes (WiEReG-Novelle 2023), sollen laut Wirkungsfolgenabschätzung insbesondere
die folgenden Ziele erreicht werden:
Unterstützung der zuständigen Behörden durch einen automatisierten Abgleich des
Registers der wirtschaftlichen Eigentümer mit Sanktionslisten
Verbesserung der risikobasierten Aufsicht durch die Registerbehörde
Verbesserung der Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen relevanten
Behörden
Bessere Erkenntnis von Scheinunternehmen
Gewährleistung der Einsicht in das Register für Personen und Organisationen mit be-
rechtigtem Interesse zur Herstellung des unionsrechtkonformen Zustandes
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Zur effektiveren Verfolgung von Sanktionen, soll über das Wirtschaftliche Eigentümer
Register künftig ein automatisierter Abgleich der Sanktionslisten mit dem Firmenbuch,
dem Vereinsregister, dem Ergänzungsregister und den Informationen aus dem Re-
gister der wirtschaftlichen Eigentümer erfolgen.