Bundeskanzleramt
Verfassungsdienst
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65Datum
2023-0.321.339BAK/Stng/BG, mit
dem das AVG
geändert
wirdMag
Lynn
RothfischerDW12807DW
1215025.05.2023
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfah-
rensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsge-
richtsverfahrensgsetz geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des Entwurfs und die Möglichkeit,
dazu Stellung nehmen zu können:
Mit dem Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG) wurde die Mög-
lichkeit geschaffen, in verwaltungsbehördlichen und -gerichtlichen Verfahren Verhandlungen
mittels Videokonferenz durchzuführen. Dies soll mit der geplanten Gesetzesänderung unab-
hängig von der epidemischen Lage in das Dauerrecht zur Steigerung der Verfahrenseffizienz
übernommen werden.
Die BAK steht diesem Gesetzesentwurf aus nachstehenden Gründen jedoch kritisch
gegenüber und spricht sich daher gegen die geplanten Gesetzesänderungen aus.
Wesentliche Anmerkungen der BAK zum vorliegenden Entwurf:
Es fehlt dem Gesetzesentwurf an einer ausreichenden Rechtfertigung für die geplan-
ten Änderungen.
Als Grund für die Übernahme in das Dauerrecht erwähnen die Erläute-
rungen lediglich die bisherige Bewährung der mit dem 1. COVID-19-VwBG geschaffenen
Möglichkeit der Abhaltung einer Videoverhandlung und die Verfahrensökonomie. Dabei
wird offenbar die Gefahr in Kauf genommen, dass durch die in der vorliegenden Fassung
geplante Gesetzesänderung die Prozessgrundsätze des „Fair Trial“ verletzt werden.