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Full text: BG, mit dem das AVG geändert wird

Bundeskanzleramt 
Verfassungsdienst 
Ballhausplatz 2 
1010 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023-0.321.339BAK/Stng/BG, mit 
dem das AVG 
geändert 
wirdMag 
Lynn 
RothfischerDW12807DW 
1215025.05.2023 
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfah- 
rensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsge- 
richtsverfahrensgsetz geändert werden 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des Entwurfs und die Möglichkeit, 
dazu Stellung nehmen zu können: 
Mit dem Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG) wurde die Mög- 
lichkeit geschaffen, in verwaltungsbehördlichen und -gerichtlichen Verfahren Verhandlungen 
mittels Videokonferenz durchzuführen.  Dies soll mit der geplanten Gesetzesänderung unab- 
hängig von der epidemischen Lage in das Dauerrecht zur Steigerung der Verfahrenseffizienz 
übernommen werden. 
Die BAK steht diesem Gesetzesentwurf aus nachstehenden Gründen jedoch kritisch 
gegenüber und spricht sich daher gegen die geplanten Gesetzesänderungen aus. 
Wesentliche Anmerkungen der BAK zum vorliegenden Entwurf: 
Es fehlt dem Gesetzesentwurf an einer ausreichenden Rechtfertigung für die geplan- 
ten Änderungen. 
Als Grund für die Übernahme in das Dauerrecht erwähnen die Erläute- 
rungen lediglich die bisherige Bewährung der mit dem 1. COVID-19-VwBG geschaffenen 
Möglichkeit der Abhaltung einer Videoverhandlung und die Verfahrensökonomie. Dabei 
wird offenbar die Gefahr in Kauf genommen, dass durch die in der vorliegenden Fassung 
geplante Gesetzesänderung die Prozessgrundsätze des „Fair Trial“ verletzt werden.
	        
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