Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
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1010 Wien
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65Datum
2022-0.261.
852
Kurt KremzarDW13104DW143104
15.05.2023
Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die
Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden
höheren Schulen
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Der vorliegende Verordnungsentwurf dient der Umsetzung der im Vorjahr kundgemachten No-
velle des Schulrechts zur Erweiterung der schul- sowie schüler:innenzentrierten Schulautono-
mie in Form eines Kurssystems im Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen. Gleich-
zeitig soll analog zur Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen auch der Lehrplan
der Mittelschule adaptiert werden.
Im Zuge dessen sollen hinsichtlich der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen
folgende Schulversuche auf Lehrplanebene in das Regelschulwesen überführt werden:
- Schulversuch „Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung“, welcher seit
dem Schuljahr 1988/89 geführt wird,
- Schulversuch „Modulare Oberstufe“ (MOST), welcher seit dem Schuljahr 2005/06 geführt
wird, sowie
- Schulversuch „Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung“ (NOVI), welcher seit dem
Schuljahr 2017/18 geführt wird.
Die BAK begrüßt diesen Verordnungsentwurf, weil damit die jahrelange Entwicklungsarbeit
für die MOST und NOVI in das Regelschulwesen übernommen wird. Diese bisherigen Schul-
versuche konnten durch eine schul- sowie schüler:innenzentrierten Schulautonomie ( Kurs-
system) die Jugendlichen motivieren und so die Repetent:innenquote deutlich verringern.