Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Ihr ZeichenUnser
ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
-BAKGSt-FFMelanie
Kocsan-GöschlDW12795DW 1279524.05.2023
Öffentliche Konsultation der RTR zum Entwurf einer Novelle der Kommunika-
tions-parameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V
2009)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs zur KEM-V
2009 und nimmt dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Mit dieser Novelle wird der Durchführungsbeschluss der Kommission ((EU) 2023/468) zur
Einführung einer Hotline für Opfer von Gewalt gegen Frauen innerstaatlich umgesetzt.
Hintergrund des Beschlusses ist es, eine europaweit einheitliche Telefonnummer für
gewaltbetroffene Frauen einzurichten. Der mit der Rufnummer 116 016 adressierte
Beratungsdienst soll „Opfern von Gewalt gegen Frauen“ Beistand und Unterstützung geben,
über ihre Rechte und den Rechtsweg informieren und an einschlägige Organisationen
verweisen. Bis 30. April 2023 hätte die EU-Hotline für gewaltbetroffene Frauen in allen EU-
Ländern zur Verfügung stehen müssen, die Umsetzung in Österreich erfolgt somit verspätet.
Das Wichtigste in Kürze:
Gewalt gegen Frauen ist in allen europäischen Ländern ein wichtiges Thema, daher
ist eine einheitliche, gemeinsame Nummer für ein Hilfetelefon in diesem Bereich aus
Sicht der BAK sehr zu begrüßen. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise sind
niedrigschwellige und wirksame Maßnahmen zum Gewaltschutz wichtiger denn je.
Die Novelle entspricht in der Umsetzung den EU-Vorgaben. Kritisch zu bewerten ist
jedoch, dass mit der vorliegenden Novelle lediglich die von der EU geforderten Min-
destanforderungen erfüllt werden.