Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
Per E-Mail: medienrecht@bka.gv.at
und
Bundesministerium für Finanzen
Per E-Mail: e-recht@bmf.gv.at
Ihr ZeichenUnser
ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
(BKA) 2023-
0.313.088
und (BMF)
2023-
0.318.497
WP-GSt/Sc/StGrandosek Mathias
Zimmer Daniela
Lang
AnswerDW12389DW
14238922.05.2023
Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, die Fernmeldegebührenordnung,
das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017,
das KommAustria-Gesetz, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das
Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden, ein ORF-Beitrags-Gesetz
2024 erlassen wird sowie das Rundfunkgebührengesetz und das
Fernmeldegebührengesetz aufgehoben werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und
nimmt dazu wie folgt Stellung
Das Wichtigste im Überblick:
Die BAK bekennt sich zu einem starken und unabhängigen öffentlich-
rechtlichen Rundfunk.
Ein öffentlich-rechtliches Medium dient als Orientierungspunkt und Garant für
validierte, recherchierte, eingeordnete Informationen, die keine kommerziellen
oder politischen Interessen verfolgen. Wir erachten es als unabdingbar, dass
seitens der Politik eine ausreichende Finanzierung des ORF langfristig
sichergestellt werden muss.
Keine Einschränkungen der „blauen Seite“:
Sie ist aktuell für hunderttausende
Menschen eine wichtige Informationsquelle. Da der ORF auch online dem
Objektivitäts- und Unabhängigkeitsgebot unterliegt und somit keinen
kommerziellen oder politischen Interessen folgen darf, ist diese Informationsseite
ein Garant für objektive, seriöse, unaufgeregte Information entsprechend der