Rundfunk und Telekom
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-WP-GSt/Sc/PlChrista SchlagerDW12430DW 14243024.05.2023
Verordnung der Telekom-Control-Kommission (TKK) zur Festlegung des
Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die
Regulierungsbehörde – Auswahl-V 2023
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Sind Frequenzen zahlenmäßig beschränkt und stehen sie für eine Zuteilung zur Verfügung,
hat die Regulierungsbehörde per Verordnung ein Auswahlverfahren zu bestimmen (§ 15 Abs.
1 TKG 2021).
Mit vorliegender Verordnung wird festgelegt, dass bei der Vergabe der angeführten
Frequenzbereiche ein wettbewerbsorientiertes Verfahren zur Anwendung gelangen soll.
Die Bundesarbeitskammer nimmt den Entwurf zur Kenntnis und erhebt dagegen keinen Einspruch.