Full text: Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung zur Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde – Auswahl-V 2023

Rundfunk und Telekom 
Regulierungs-GmbH 
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65Fax 
501 
65Datum 
-WP-GSt/Sc/PlChrista SchlagerDW12430DW 14243024.05.2023 
Verordnung der Telekom-Control-Kommission (TKK) zur Festlegung des 
Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die 
Regulierungsbehörde – Auswahl-V 2023 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung: 
Sind Frequenzen zahlenmäßig beschränkt und stehen sie für eine Zuteilung zur Verfügung, 
hat die Regulierungsbehörde per Verordnung ein Auswahlverfahren zu bestimmen (§ 15 Abs. 
1 TKG 2021). 
Mit vorliegender Verordnung wird festgelegt, dass bei der Vergabe der angeführten 
Frequenzbereiche ein wettbewerbsorientiertes Verfahren zur Anwendung gelangen soll. 
Die Bundesarbeitskammer nimmt den Entwurf zur Kenntnis und erhebt dagegen keinen Einspruch.
	        
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