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12. Abgaben
12.1. Allgemeine Überlegungen
Das von der ökonomischen Theorie entwickelte Instrument der
Umweltabgabe hat den Zweck, negative externe Effekte zu internali-
sieren. Private Kosten und gesamtwirtschaftliche Kosten sollen einan-
der entsprechen. Die Benützung von Umweltressourcen (Luft, Was~
ser etc.) sollen nicht mehr kostenlos sein, sondern einen Kostenfaktor
darstellen.
12.1.1. Schadensteuer
In der ursprünglichen theoretischen Konzeption sollte die Abgabe
so hoch sein, daß sie den volkswirtschaftlichen Schäden entspricht.
Eine solche "Schadensteuer" ist jedoch praktisch kaum durchführbar.
Die Feststellung des Ausmaßes der verursachten externen Effekte ist
in der Regel schwierig, vermutlich sogar unmöglich. Die Bemessung
von Steuern in dieser Form braucht folgende Informationen:
o Emissionsmengen
o Diffusion und Transformation der Emissionen
o Synergistische Effekte!)
o Assimilationskapazität der Umweltmedien
o Sozialer Schaden (physisch, wertmäßig)
Es gibt zwar einige Versuche, Schadensfunktionen empirisch zu
bestimmen und zu bewerten, allerdings sind diese Versuche nicht ge-
eignet, eine exakte individuelle Zurechnung und Bewertung externer
Effekte zu ermöglichen.
Ein Problem ist auch die intertemporäre Kopplung von Steuer und
Schäden. Ein großer Teil der Schäden aus Emissionen tritt erst in der
Zukunft auf, zu unbestimmten Zeitpunkten und auch nicht mit Si-
cherheit. (Das Problem der unsicheren Zukunftserwartungen stellt
sich jedoch bei allen Planungen, sei es im staatlichen oder im Unter-
nehmensbereich. )
1) Unter Synergismus versteht man das Zusammenwirken verschiedener Stoffe oder
Faktoren in der Weise, daß die Gesamtwirkung größer ist als die Summe der Einzcl-
wirkungen.