menssektor zugeordnete Verschuldung von im öffentlichen Eigentum
stehenden ausgegliederten Rechtsträgern wird auf diese Weise ökono-
misch wiederum zu einer Belastung des öffentlichen Sektors und engt
dann den Spielraum der Haushaltspolitik gemäß Maastricht-Kriterien
em.
Die ökonomische Kernfrage ist somit sowohl bei ABF wie auch bei BA:
Bestehen für die betreffende Gebietskörperschaft weiterhin de jure finan-
zielle Verpflichtungen wie Defizitabdeckungsgarantien bzw. Haftungs-
übernahmen? Falls diese Frage zu bejahen ist, so engen sie den Haus-
haltsspielraum zu dem Zeitpunkt ein, zu dem sie "schlagend" werden.
Die "Maastricht-Kriterien" lassen so gesehen nur eine kurz- und mittel-
fristige "Budgetkosmetik" mit ABF und BA zu, längerftistig aber können
sie nicht "überspielt" werden. In der polit-ökonomischen Praxis dürfte
allerdings der oben angeführte de jure Ausschluß von "bail out" bei ent-
sprechenden "Schieflagen" betroffener Rechtsträger nicht exekutierbar
sem.
Nota bene: "Richtig" vorgenommene BA können hingegen sehr wohl
den künftigen Haushaltsspielraum erweitern. Welche Rahmenbedingun-
gen mUßten dabei gegeben sein , damit BA längedristig haushaltsentla-
stend wirken können? Welche Alternativen wären für BA denkbar?
Edolgsvoraussetzungen für Budgetausgliederungen - Schaffung Von
künftigem Haushaltsspielraum
BA scheinen im Spannungsfeld zwischen ökonomischer Rationalität
und politisch Möglichem einen gangbaren Kompromiß darzustellen:
Einerseits wird der Weg zur Vermögensprivatisierung nicht konsequent
begangen, andererseits scheinen die Möglichkeiten der Verwaltungsre-
form aus den bekannten Gründen begrenzt und die Chancen neuerer in-
stitutioneller Arrangements (z. B. Contracting Out, Voucher, Franchi-
sing) noch weitgehend ungenützt (vgl B. Roßmann 1993)\ Ohne auf
diese, die öffentlichen Haushalte langfristig entlastend wirkenden Alter-
nativen hier näher einzugehen, sollen im folgenden die Edolgsvorausset-
zungen für die angeführte "second best-Lösung" BA angeführt werden.
über den Edolg der bisherigen BA sollte nicht pauschal geurteilt wer-
den. Den einzelnen Ausgliederungen wird man nur mit Hilfe detaillier-
ter ökonomischer Analysen gerecht (vgl G. übermann, F. Scharmer, K.
Soukup 1993)6).Mit den bisherigen BA wurde die angestrebte Entlastung
des Haushalts der ausgliedernden Gebietskörperschaft sowie die er-
wünschte höhere Flexibilität (Management, Personalpolitik, Finanzie-
rung) teils erreicht, teils nicht erreicht. Analoges gilt für die Frage der
') Roßmann, B. (1993), Markt oder Staat? Oder mehr Markt in den Staat?; in: Wirt-
schaft und Gesellschaft (19. ] g), Heft 3, 291- 313.
6) Obennann, G.; Schanner, F.; Soukup, K. (1993), Budgetäre Auswirkungen von Aus-
gliederungen aus dem öffentlichen Haushalt, in: öl-tW, Heft 3-4, 180-218.
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