Arbeit&Wirtschaft 4/2008 Wirtschaft&Arbeitsmarkt
33
treffend einer Frauen- bzw. Männerquo-
te (33,5 bis 50 Prozent) für die Verwal-
tungsräte von Unternehmen eingeführt.
Dieses Gesetz ist mit 1. Jänner 2006 in
Kraft getreten und hat den Unternehmen
eine zweijährige Übergangsfrist zur Um-
setzung der erforderlichen Quote ge-
währt. Der Verwaltungsrat, auch Board
genannt, ist im Gegensatz zum österrei-
chischen dualistischen System – Vorstand
bzw. Geschäftsführung und Aufsichtsrat
sind getrennte Organe – sowohl für die
Geschäftsführung als auch die Überwa-
chung und Kontrolle der Unternehmens-
führung zuständig.
Norwegen straft bei Nichteinhaltung
Norwegen sieht auch strenge Strafen für
die Nichteinhaltung vor. Als primäre
Rechtsfolge kann eine monetäre Verwal-
tungsstrafe gesetzt werden. Falls die Un-
ternehmen die Bestimmungen weiterhin
nicht einhalten, kann es jedoch zur
Zwangsliquidation kommen. Am 1. 1.
2008 sind bereits 78 Prozent der Gesell-
schaften dem Gesetz nachgekommen.
Der norwegische Corporate Gover-
nance Kodex enthält eine Empfehlung
zur Zusammensetzung und Unabhängig-
keit des Verwaltungsrats, wobei beson-
deres Augenmerk auf eine ausgewogene
Verteilung der Verwaltungsmandate auf
beide Geschlechter zu legen ist.
Eine weitere interessante Maßnahme
ist eine zertifizierte Datenbank der nor-
wegischen Wirtschaftskammer, welche
empfohlene Verwaltungsratskandida-
tinnen enthält. Die Unternehmen kön-
nen dann bei der Nominierung auf einen
umfassenden Pool an kompetenten und
hochqualifizierten Frauen zugreifen.
Durch all diese Maßnahmen konnte
der Frauenanteil in den norwegischen
Verwaltungsräten deutlich gesteigert wer-
den und liegt derzeit bei beachtlichen bei
40 Prozent (2004: 22 Prozent).
Weil es in Schweden im Jahr 2002
nur 6,1 Prozent weibliche Verwaltungs-
ratsmitglieder in börsenotierten Aktien-
gesellschaften gab, trat die zuständige
Ministerin mit der Ankündigung an, ein
Gesetz nach norwegischem Muster ein-
zuführen. Im Sommer 2006 schließlich
legte die von der Regierung beauftragte
Professorin Catarina af Sandeberg ihren
Gesetzesentwurf vor. Dieser sieht vor, dass
jedes Geschlecht mit mindestens 33,3
Prozent in den Verwaltungsräten von bör-
senotierten Publikumsgesellschaften und
Kapitalgesellschaften, an denen der Staat
eine 100-Prozent-Beteiligung hält, ver-
treten sein muss. Das Gesetz hätte mit 1.
Jänner 2008 in Kraft treten sollen. Als
Sanktionsmöglichkeiten wurden eine
Verwaltungsstrafe in der Höhe von
16.000 Euro sowie ein Vermerk im Fir-
menbuch vorgesehen. Im Herbst 2006
kam es jedoch zu einem Regierungswech-
sel und damit wurde dieser Gesetzesent-
wurf auf Eis gelegt. Die neue konserva-
tive Regierung vertraut auf »Kompetenz
anstatt auf eine gesetzliche Quote«.
Corporate Governance Kodex
Einen Beitrag zur Stärkung der Frauen im
Verwaltungsrat leistet auch der seit
1. Juli 2005 auf börsenotierte schwedische
Gesellschaften anzuwendende Corporate
Governance Kodex. Er legt fest, dass die
Gesellschaften eine ausgewogene Vertei-
lung auf Frauen und Männer anzustreben
haben. Außerdem müssen schwedische
Kapitalgesellschaften seit 2006 im Jahres-
abschluss erklären, inwieweit beide Ge-
schlechter im Verwaltungsrat, in der Ge-
schäftsführung und unter den leitenden
Angestellten vertreten sind. Beachtlich ist,
dass die Ankündigung der Geschlechter-
quote, die begleitenden Maßnahmen und
die Diskussion rund um das Thema zu
einer deutlichen Erhöhung des Frauenan-
teils auf rund 23 Prozent geführt haben.
Selbst in Spanien wurde bereits 2007
eine gesetzliche Geschlechterquote von
mindestens 40 Prozent bis maximal 60
Prozent in den Gremien von staatlichen
und privaten Kapitalgesellschaften für
Verwaltungsräte beschlossen. Den Unter-
nehmen wird eine achtjährige Übergangs-
frist gewährt. 2006 betrug der Frauen-
anteil in den Gremien nur 4,1 Prozent.
Spanien setzt auf Freiwilligkeit
In Spanien können die Unternehmen ab
2007 freiwillig auf eine ausgewogene Ver-
teilung von Männern und Frauen in den
Verwaltungsräten im Rahmen des Corpo-
rate Governance Kodex achten. In diesem
Fall müssen sie eine entsprechende Erklä-
rung (über Anteile, Gründe und eventu-
elle Maßnahmen, falls nur wenige oder
gar keine Frauen vertreten sind) im Kodex
abgeben. Die ersten Erklärungen sind für
das erste Halbjahr 2008 zu erwarten.
Auch in der Schweiz, in Frankreich,
Finnland und Dänemark gibt es mehr oder
weniger weit gediehene Initiativen für ei-
ne gesetzliche Geschlechterquote, um die
Präsenz von Frauen in den Aufsichts- bzw.
Verwaltungsräten zu erhöhen.
In Europa liegt der Frauenanteil in
den Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten bei
durchschnittlich 8,5 Prozent.
Grafik: »Verteilung im Aufsichts-
rat«: Die Aufsichtsratsverteilung zeigt ein
ähnlich trauriges Bild. Nur 9,0 Prozent
der Aufsichtsratsmandate entfallen auf
Frauen.