Arbeit&Wirtschaft 4/20136 Aus AK und Gewerkschaften
ÖGB:
Mehr Rechte für Betriebsräte!
Bundeskongress: Verbesserung für die Arbeit der Betriebsräte gefordert.
Der Leitantrag des ÖGB-Bundesvorstands
an den Bundeskongress im Juni enthält
neben politischen Forderungen zur Bil-
dungs-, Pensions-, Arbeitsmarkt-, Ge-
sundheits- und Wirtschaftspolitik auch
viele Punkte, um das Leben der Betriebs-
rätInnen zu erleichtern und die Mitbe-
stimmung zu stärken.
„Die Wirtschaft verändert sich, und
an die neue Lage müssen auch die Rech-
te der BelegschaftsvertreterInnen ange-
passt werden“, sagt Bernhard Achitz,
Leitender Sekretär des ÖGB. Der Bun-
desvorstand fordert daher, dass es neben
den bestehenden Betriebsräten neue
Mitbestimmungsformen für größere
Einheiten geben soll, z. B. für Einkaufs-
zentren.
Bei bestehenden Rechten muss die
Durchsetzung verbessert werden. Wird
die Belegschaft nicht eingebunden, sol-
len Firmenentscheidungen per einstwei-
liger Verfügung aufgehoben bzw. aufge-
schoben werden können. Weil Betriebe
immer mehr Beschäftigte durch Leihar-
beiterInnen ersetzen, verlangt der ÖGB,
dass deren Beschäftigung nur noch mit
Zustimmung des Betriebsrats möglich
ist. Die Herausforderungen für die Be-
triebsrätInnen werden immer größer, sie
brauchen bessere rechtliche Absiche-
rung. Achitz: „Auch Ersatzmitglieder
und alle, die sich aktiv an den Betriebs-
ratswahlen beteiligen, sollen vor Kündi-
gung geschützt sein.“ Die Bildungsfrei-
stellung soll nicht nur für Betriebsrä-
tInnen und JugendvertrauensrätInnen
gelten, sondern auch für die jeweils ge-
wählten Ersatzleute. Durch Entwick-
lungen auf europäischer Ebene dürfen
nationale Standards der Mitbestim-
mung nicht verschlechtert werden. Jede
europäische Rechtsform muss die Ein-
führung verpflichtender europäischer
Regeln zur Beteiligung und Mitbestim-
mung der ArbeitnehmerInnen erfüllen,
die nicht hinter das Modell der Europä-
ischen Aktiengesellschaft (SE) zurück-
fallen dürfen. Bestehende Defizite und
Umgehungsmöglichkeiten müssen be-
seitigt werden. In einer Rahmenrichtli-
nie sollen die bereits bestehenden Rech-
te der Europäischen Betriebsräte zusam-
mengefasst werden.
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Arbeiterkammer:
Wenn die Handy-Falle zuschnappt
Vermeintliche Gratis-Angebote am Handy oft teure Abo-Kostenfallen.
Die Überraschung kommt mit der Handy-
Rechnung. Über Posten wie WAP- bzw.
Web-Billing oder Mehrwert-SMS werden
kostenpflichtige Abo-Dienste Dritter ab-
gerechnet. Handy-NutzerInnen fangen
mit diesen Begriffen und Beträgen oft
nichts an. Die Betreiber halten sich be-
deckt. Ein Kündigen des Abos ist oft müh-
sam. Eine im Auftrag der AK vom Österr.
Institut für Telekommunikation durch-
geführte Erhebung zeigt:
Handy-NutzerInnen werden über die
verschiedenen Abrechnungsformen für
Dienste Dritter wie Web- und WAP-Bil-
ling vorab oft schlecht informiert. Mit
Web- oder WAP-Billing und Mehrwert-
SMS können kostenpflichtige Inhalte
über die Mobilfunkrechnung bezahlt
werden. Bezeichnungen und Zusam-
menfassung verschiedener Dienste auf
der Rechnung, etwa WAP/Web/SMS-
Dienst, „Einkauf digitale Güter“ oder
„Premium SMS und Dienste“ sind oft
intransparent. Bei einigen Mobilfunkan-
bietern werden alle Dienste unter einem
Posten zusammengefasst. Für Nutze-
rInnen ist so die Art der Abrechnung
nicht ersichtlich. Die Unterscheidung ist
aber für die Kontrolle und Kündigung
eines konkreten Dienstes relevant.
Mehr Infos unter:
tinyurl.com/cufk3uh