Full text: Eine Zumutung! (2)

Arbeit&Wirtschaft 2/2016 13Schwerpunkt Arbeitssuchende haben wegen der Zu- mutbarkeitsbestimmungen und des im EU-Vergleich niedrigen und kurzen Ar- beitslosengeldes ganz einfach zu wenig Zeit für die Suche nach einem Arbeits- platz, der ihrem Qualifikations- und Einkommensstand entspricht. Auch die Ausweitung der Zumut- barkeitsregeln auf die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkt- politik gewährleistet Schutz und Ausbau von beruflichen Qualifikationen nur unzureichend. Arbeitssuchende müssen laut Gesetz zwar dazu bereit sein, sich „zum Zwecke beruflicher Ausbildung nach- oder umschulen“ zu lassen bzw „an einer Maßnahme zur Wiederein- gliederung in den Arbeitsmarkt“ teilzu- nehmen“. Diese Regeln müssen ergänzt wer- den, wenn eine Politik der Höherquali- fizierung durch die Arbeitslosenversi- cherung unterstützt werden soll. Die „berufliche Um- oder Nachschulung“ sollte zumindest auf ein höheres Qualifi- kationsniveau zielen. Zugleich sollte sie auf den festgestellten Eignungen und Neigungen der Arbeitssuchenden beru- hen müssen. Rechtzeitig wechseln Unzulänglich sind auch der Schutz und die Entwicklung der physischen und psy- chischen Leistungsfähigkeit. Denn der Verlust der Arbeitsfähigkeit stellt sich meist nicht schlagartig ein. Vielmehr kündigt er sich in der Regel über viele Jahre hinweg an. In vielen Fällen wäre es notwendig, dass die ArbeitnehmerInnen rechtzeitig die Tätigkeit oder den ausge- übten Beruf wechseln. In den aktuellen Zumutbarkeitsregeln spielt dies jedoch keinerlei Rolle. Höherqualifizierung als Ziel Die Stoßrichtungen einer den Verände- rungen auf dem Arbeitsmarkt angepass- ten Weiterentwicklung der Zumutbar- keitsregeln sind bereits sichtbar gewor- den: Sie sollten nicht nur auf eine rasche Arbeitsaufnahme ausgerichtet sein. Denn der Preis einer dauerhaften Verschlechte- rung der Einkommens- und Arbeitsbe- dingungen sowie des Vergeudens beruf- lichen Wissens ist zu hoch – für die Be- troffenen, für die Gesellschaft. Zukunftsfähig sind Zumutbarkeits- regeln nur dann, wenn sie eine Arbeits- marktpolitik zur „Vermehrung der bes- ten Köpfe“ unterstützen. Anders ausge- drückt: Berufliche Höherqualifizierung sollte das zentrale Ziel einer modernen Arbeitslosenversicherung sein. Die Messlatte für die Qualifikation der Be- schäftigten bleibt ihr Einkommen. Der Ausbau des Einkommensschutzes wird damit zur notwendigen Triebfeder einer Arbeitsmarktpolitik, die auf Erhalt und Ausbau des beruflichen Wissens und Könnens von Arbeitssuchenden zielt. Aus- und Weiterbildung können aber sinnvollerweise nicht von Amts wegen verordnet werden. Mitwirkung und -be- stimmung durch die Arbeitssuchenden müssen daher in die Zumutbarkeitsbe- stimmungen eingebaut werden. Ein möglicher Weg könnte darin bestehen, lediglich „Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung“ als zumutbar gel- ten zu lassen, die auf einer gemeinsamen Beurteilung von Potenzial und Stoßrich- tung einer beruflichen Höherqualifi- zierung durch AMS und Betroffene beruhen. Die Alterung der Erwerbs- bevölkerung und die hohen Produktivi- tätserfordernisse der Wirtschaft erfordern eine deutlich bessere Berücksichtigung von Gefährdungen der Arbeitsfähigkeit auch in den Zumutbarkeitsregeln. Die Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Prognosen sollte im Bedarfsfall bei der Beurteilung der Zumutbarkeit Eingang finden, um so eine „alternsgerechte“ Arbeitsmarktpolitik zu unterstützen. Möglichkeiten verbessern Mit solchen Veränderungen verlieren die Zumutbarkeitsbestimmungen zu einem guten Teil ihre Bedeutung als „Knüppel“ der Arbeitsmarktpolitik. Bei anhalten- dem Mangel an Arbeitsplätzen geht es nicht um das Bedienen des Ressentiments „Wer Arbeit will, findet auch eine“. Es geht darum, in die Verbesserung von Ar- beits- und Einkommensmöglichkeiten zu investieren. Das ist sowohl im Interesse der Einzelnen als auch der Volkswirt- schaft als Ganzes. Blogtipp: „Reform der Arbeitslosenversicherung: Notwendig und überfällig“: tinyurl.com/glo2ymn Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor gernot.mitter@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at © Ö GB -V er la g/ M ic ha el M az oh l Moderne Zumutbarkeitsbestimmungen sollten eine Arbeitsmarktpolitik zur Vermehrung der „besten Köpfe“ unterstützen.

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